20.04.2025, 14:59
@DRi1: auch mal wieder sehr spannend die praktischen Unterschiede. Hier (NDS) wird ein BE-EV nicht standardmäßig angefragt und ist auch sonst total unüblich (soweit ich das überblicke). Wenn man das mal anfragt (aus welchem Grund auch immer), kommt von den Beteiligten oft Unverständnis („habe doch schon gesagt, dass ich nichts gegen eine ER-Entscheidung habe…?“).
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Unterschied Einzelrichter nach § 6 VwGO und nach § 87a VwGO - von Refi1234 - 18.04.2025, 16:01
RE: Unterschied Einzelrichter nach § 6 VwGO und nach § 87a VwGO - von JungemitTaubenei - 18.04.2025, 17:04
RE: Unterschied Einzelrichter nach § 6 VwGO und nach § 87a VwGO - von Refi1234 - 18.04.2025, 18:14
RE: Unterschied Einzelrichter nach § 6 VwGO und nach § 87a VwGO - von RiLG Hessen - 18.04.2025, 19:08
RE: Unterschied Einzelrichter nach § 6 VwGO und nach § 87a VwGO - von Refi1234 - 19.04.2025, 09:11
RE: Unterschied Einzelrichter nach § 6 VwGO und nach § 87a VwGO - von DRi1 - 20.04.2025, 09:25
RE: Unterschied Einzelrichter nach § 6 VwGO und nach § 87a VwGO - von JungemitTaubenei - 19.04.2025, 12:37
RE: Unterschied Einzelrichter nach § 6 VwGO und nach § 87a VwGO - von Refi1234 - 20.04.2025, 08:55
RE: Unterschied Einzelrichter nach § 6 VwGO und nach § 87a VwGO - von JungemitTaubenei - 20.04.2025, 14:59