20.04.2025, 12:44
Das ist natürlich von allen Seiten aus unterirdisch betrieben worden, aber das lässt sich jetzt nur noch schwer beheben.
An sich hat der Kläger auf den Hinweis ja "unbenannte Gefahr" gesagt, da wäre die Beklagte am Zug gewesen.
Stattdessen der Hinweis an die Klägerseite und von dort keine Stellungnahme mehr. Wenn man jetzt das ganze Ding nicht nochmal aufmachen und ganz neu anfangen will, muss man m.E. so vorgehen:
Der Kläger muss Tatsachen vortragen, aus denen sich zusammen mit einem Rechtssatz die Rechtsfolge ergibt, die er geltend macht. Er hat aber - auch nicht hilfsweise - keine Schadensursache vorgetragen außer der nicht erweislichen, sondern nur eine rechtliche Wertung aufgestellt ("unbenannte Gefahr"). Trotz Hinweises hat er den Vortrag nicht konkretisiert. Daher war der Vortrag zur benannten Gefahr nicht bewiesen und der zur unbenannten nicht schlüssig.
Das kann man so machen - ggf. beginnt dann die nächste Instanz von vorne. Das ist hochgradig unbefriedigend, weil mutmaßlich materiell falsch, aber so ist es halt im Zivilprozess, wenn sich die Parteien nicht um ihre Sache kümmern. Und der Richterwechsel hat der Sache auch nicht gut getan.
Aber wahrscheinlich ist es sogar richtig: der Kläger muss halt nicht nur eine Klausel wiedergeben, sondern den tatsächlichen Vorgang schildern. Er hätte also sagen müssen: "auf nicht bekannte, andere als ... Weise ist Feuchtigkeit... eingedrungen.".
An sich hat der Kläger auf den Hinweis ja "unbenannte Gefahr" gesagt, da wäre die Beklagte am Zug gewesen.
Stattdessen der Hinweis an die Klägerseite und von dort keine Stellungnahme mehr. Wenn man jetzt das ganze Ding nicht nochmal aufmachen und ganz neu anfangen will, muss man m.E. so vorgehen:
Der Kläger muss Tatsachen vortragen, aus denen sich zusammen mit einem Rechtssatz die Rechtsfolge ergibt, die er geltend macht. Er hat aber - auch nicht hilfsweise - keine Schadensursache vorgetragen außer der nicht erweislichen, sondern nur eine rechtliche Wertung aufgestellt ("unbenannte Gefahr"). Trotz Hinweises hat er den Vortrag nicht konkretisiert. Daher war der Vortrag zur benannten Gefahr nicht bewiesen und der zur unbenannten nicht schlüssig.
Das kann man so machen - ggf. beginnt dann die nächste Instanz von vorne. Das ist hochgradig unbefriedigend, weil mutmaßlich materiell falsch, aber so ist es halt im Zivilprozess, wenn sich die Parteien nicht um ihre Sache kümmern. Und der Richterwechsel hat der Sache auch nicht gut getan.
Aber wahrscheinlich ist es sogar richtig: der Kläger muss halt nicht nur eine Klausel wiedergeben, sondern den tatsächlichen Vorgang schildern. Er hätte also sagen müssen: "auf nicht bekannte, andere als ... Weise ist Feuchtigkeit... eingedrungen.".
Nachrichten in diesem Thema
Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Eifelman - 18.04.2025, 23:16
RE: Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Paul Klee - 19.04.2025, 10:43
RE: Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Eifelman - 19.04.2025, 16:01
RE: Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Eifelman - 19.04.2025, 16:47
RE: Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Paul Klee - 19.04.2025, 18:21
RE: Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Praktiker - 20.04.2025, 12:44
RE: Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Eifelman - 20.04.2025, 15:36