19.04.2025, 18:12
(19.04.2025, 18:04)Praktiker schrieb: Warum ist denn Beweis über das Vorliegen der benannten Fälle erhoben worden? Darauf käme es doch dann gar nicht an?
Normalerweise würde es vielleicht so ablaufen: Kläger behauptet, der Schaden sei z.B. durch Sturm entstanden, was bestritten wird. An die unbenannten Gefahren denkt niemand, daher Beweiserhebung. Die Beweiserhebung geht zum Nachteil des Klägers aus. Ist das Dein Fall? Dann würde ich jetzt darauf hinweisen, dass ja auch unbenannte Gefahren versichert sind und was die voraussetzen. Dann trägt der Kläger gescheit vor und die Beklagte erwidert. Aber so lief es bei Dir nicht? Sorry, Dein Sachbericht ist wirklich etwas durcheinander... ;)
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Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Eifelman - 18.04.2025, 23:16
RE: Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Paul Klee - 19.04.2025, 10:43
RE: Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Eifelman - 19.04.2025, 16:01
RE: Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Eifelman - 19.04.2025, 16:47
RE: Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Paul Klee - 19.04.2025, 18:21
RE: Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Praktiker - 20.04.2025, 12:44
RE: Beweiswürdigung - ich blicks nicht. - von Eifelman - 20.04.2025, 15:36