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Referendariat mit Vorstrafen
KM2025
Junior Member
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Beiträge: 8
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#6
14.04.2025, 22:09
(14.04.2025, 12:22)Jona schrieb:  Ich habs mal beispielsweise für Bayern recherchiert. Hier ist die Jahresgrenze gesetzlich festgelegt, vgl. § 46 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 JAPO (Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...BayJAPO-46). Man könnte eine Versagung dann höchstens noch darauf stützen, dass du i.S.v. Abs. 6 als ,,ungeeignet'' erscheinst. Dies bei Vorstrafen generell zu diskutieren, wäre aber ein klarer Widerspruch / eine Umgehung zur Wertungsentscheidung von Abs. 5 S. 1 Nr. 1. 

Man kann es höchstens dann diskutieren, wenn die Straftaten, aufgrund derer du verurteilt wurdest, nahelegen, dass du z.B. über eine verfassungsfeindliche (links- / rechtsextremistische) Gesinnung verfügst, wobei auch da die Hürden (mit Blick auf Art. 12 GG) sehr hoch sind. Mal ein plastisches Beispiel: Wenn du verurteilt wurdest, weil du dir ein Hakenkreuz auf die Brust hast stechen lassen und dann damit ins Freibad gegangen bist, dann ist es durchaus diskutabel, (auch bei 90 Tagessätzen) deine Ablehnung zu diskutieren. Wenn das aber zwei Jahre her ist und du hast dir das mittlerweile entfernen lassen und dich glaubhaft davon distanziert, bin ich sehr sicher, dass man dich (mit Blick auf Art. 12 GG) aufnehmen würde (müsste). 

Möchtest du mal grob umreißen, aus welchem Deliktsbereich die Straftaten stammen und v.a. wie lange sie zurückliegen? Wenn du schon überlegst, die Tilgung abzuwarten, müssten sie ja schon einige Zeit zurückliegen. Das wäre in jedem Fall ein sehr gutes Argument für dich. 

Im Ergebnis musst du dir glaube ich keine großen Sorgen machen.

Und zur Frage, was du angibst: Ich würde das angeben, wonach ich gefragt werden. Ich schätze mal, du wirst ein behördliches Führungszeugnis vorlegen müssen und dann spricht das für sich. Einen Grund, dass du das von dir aus explizit ansprichst und zum Thema machst, sehe ich nicht.

Und gerade weil die Tilgung ca 3 Jahre dauert , ist das ja eine ziemlich wertvolle Zeit in der man das Ref möglicherweise abschließen könnte, weshalb das Warten bis dahin ja auch nicht unbedingt sinnvoll, die verstehst mich da glaube ich.
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Referendariat mit Vorstrafen - von KM2025 - 14.04.2025, 10:42
RE: Referendariat mit Vorstrafen - von Jona - 14.04.2025, 12:22
RE: Referendariat mit Vorstrafen - von KM2025 - 14.04.2025, 21:57
RE: Referendariat mit Vorstrafen - von Jona - 14.04.2025, 22:41
RE: Referendariat mit Vorstrafen - von KM2025 - 15.04.2025, 09:55
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RE: Referendariat mit Vorstrafen - von JuraHassLiebe - 14.04.2025, 20:19
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