14.04.2025, 21:57
(14.04.2025, 12:22)Jona schrieb: Ich habs mal beispielsweise für Bayern recherchiert. Hier ist die Jahresgrenze gesetzlich festgelegt, vgl. § 46 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 JAPO (Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...BayJAPO-46). Man könnte eine Versagung dann höchstens noch darauf stützen, dass du i.S.v. Abs. 6 als ,,ungeeignet'' erscheinst. Dies bei Vorstrafen generell zu diskutieren, wäre aber ein klarer Widerspruch / eine Umgehung zur Wertungsentscheidung von Abs. 5 S. 1 Nr. 1.
Man kann es höchstens dann diskutieren, wenn die Straftaten, aufgrund derer du verurteilt wurdest, nahelegen, dass du z.B. über eine verfassungsfeindliche (links- / rechtsextremistische) Gesinnung verfügst, wobei auch da die Hürden (mit Blick auf Art. 12 GG) sehr hoch sind. Mal ein plastisches Beispiel: Wenn du verurteilt wurdest, weil du dir ein Hakenkreuz auf die Brust hast stechen lassen und dann damit ins Freibad gegangen bist, dann ist es durchaus diskutabel, (auch bei 90 Tagessätzen) deine Ablehnung zu diskutieren. Wenn das aber zwei Jahre her ist und du hast dir das mittlerweile entfernen lassen und dich glaubhaft davon distanziert, bin ich sehr sicher, dass man dich (mit Blick auf Art. 12 GG) aufnehmen würde (müsste).
Möchtest du mal grob umreißen, aus welchem Deliktsbereich die Straftaten stammen und v.a. wie lange sie zurückliegen? Wenn du schon überlegst, die Tilgung abzuwarten, müssten sie ja schon einige Zeit zurückliegen. Das wäre in jedem Fall ein sehr gutes Argument für dich.
Im Ergebnis musst du dir glaube ich keine großen Sorgen machen.
Und zur Frage, was du angibst: Ich würde das angeben, wonach ich gefragt werden. Ich schätze mal, du wirst ein behördliches Führungszeugnis vorlegen müssen und dann spricht das für sich. Einen Grund, dass du das von dir aus explizit ansprichst und zum Thema machst, sehe ich nicht.
Ich danke dir erstmal für die ausführliche und umfassende Antwort Jona , es handelt sich um eine 2 fache KV in Tatmehrheit sowie in Tateinheit mit anderen Delikten , ich möchte wirklich betonen dass ich aus meinen Fehlern gelernt habe und die letzten Jahre meines Lebens sprechen auch dafür.
Tatsächlich dauert es ca 3 Jahre bis zur Tilgung, der Vorfall ist schon lange her ca 8 Jahre her
Hinsichtlich des Angebens gibt es in unserem Bundesland leider bei der Bewerbung einen Vordruck der explizit Vorstrafen abfragt, mit Aktenzeichen Datum etc und momentan ist es ja leider so dass ich vorbestraft bin und dann müsste ich das angeben oder wie siehst du das ?
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Referendariat mit Vorstrafen - von KM2025 - 14.04.2025, 10:42
RE: Referendariat mit Vorstrafen - von Jona - 14.04.2025, 12:22
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RE: Referendariat mit Vorstrafen - von JuraHassLiebe - 14.04.2025, 20:19
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