11.04.2025, 15:40
Nds:
"Die Zweite Juristische Staatsprüfung ist bestanden, wenn
1. drei Aufsichtsarbeiten mindestens mit "ausreichend" bewertet worden sind,
2. die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 28 Punkte ergibt und
3. die Prüfungsgesamtnote mindestens "ausreichend" lautet."
Heißt, Du brauchst 3 bestandene Klausuren plus insgesamt 28 Punkte, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Entspricht einem Schnitt von 3,5.
"Die Zweite Juristische Staatsprüfung ist bestanden, wenn
1. drei Aufsichtsarbeiten mindestens mit "ausreichend" bewertet worden sind,
2. die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 28 Punkte ergibt und
3. die Prüfungsgesamtnote mindestens "ausreichend" lautet."
Heißt, Du brauchst 3 bestandene Klausuren plus insgesamt 28 Punkte, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Entspricht einem Schnitt von 3,5.
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In Hessen am einfachsten das 2. Examen zu bestehen - von Juristenglatze - 06.04.2025, 18:09
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RE: In Hessen am einfachsten das 2. Examen zu bestehen - von Jellinek - 11.04.2025, 15:40