• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Anklage mit Maßregel nach § 63 StGB
Antworten

 
Anklage mit Maßregel nach § 63 StGB
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.983
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
08.04.2025, 21:48
Ich würde eine ganz normale Anklageschrift schreiben, wobei natürlich die Tatsachen vorzutragen sind, aus denen sich die verminderte Schuldfähigkeit ergibt. Und im Wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen weist Du darauf hin, dass und warum die Verhängung zusätzlich einer Maßnahme in Betracht kommt.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Anklage mit Maßregel nach § 63 StGB - von Kleckern25 - 08.04.2025, 14:52
RE: Anklage mit Maßregel nach § 63 StGB - von Praktiker - 08.04.2025, 21:48
RE: Anklage mit Maßregel nach § 63 StGB - von RefNdsOL - 08.04.2025, 21:57
RE: Anklage mit Maßregel nach § 63 StGB - von Kleckern25 - 08.04.2025, 22:59


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus