08.04.2025, 18:19
Ich habe in einer (kurzen) Akte nur die Feststellungen der Polizei - aus der Strafanzeige -.
Ich muss ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen schreiben. Wie schreibe ich das unter dem Punkt Beweiswürdigung. Die Polizeibeamten, welche die Feststellungen getroffen haben, sind als Zeugen geladen.
Wie schreibt man das an dem Punkt? Es sind ja keine Zeugenaussagen...
Ich muss ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen schreiben. Wie schreibe ich das unter dem Punkt Beweiswürdigung. Die Polizeibeamten, welche die Feststellungen getroffen haben, sind als Zeugen geladen.
Wie schreibt man das an dem Punkt? Es sind ja keine Zeugenaussagen...
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Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen: Bericht der Polizei - von Wallendael - 08.04.2025, 18:19