08.04.2025, 14:52
Liebe Community,
leider war ich bis eben komplett auf dem Holzweg und bräuchte einmal eure Hilfe.
Es geht um einen Fall, bei dem jmd wahrscheinlich zumindest vermindert schuldfähig ist (das Gutachten liegt mir leider nicht vor). Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich eine Antragsschrift nach § 414 StPO schreiben werde. Aber dies ist wohl nicht so. Es läuft wohl auf eine Anklage hinaus, in der dann die Maßregel nach 63 StGB angeordnet wird.
Aber wie baue ich die auf bzw. wie bringe ich das mit der verminderten Schuldfähigkeit ein? Genauso wie bei einer Antragsschrift? Habt ihr evtl Muster oder Literatur?
Über Tipps und Antworten wäre ich euch sehr dankbar,
Beste Grüße
leider war ich bis eben komplett auf dem Holzweg und bräuchte einmal eure Hilfe.
Es geht um einen Fall, bei dem jmd wahrscheinlich zumindest vermindert schuldfähig ist (das Gutachten liegt mir leider nicht vor). Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich eine Antragsschrift nach § 414 StPO schreiben werde. Aber dies ist wohl nicht so. Es läuft wohl auf eine Anklage hinaus, in der dann die Maßregel nach 63 StGB angeordnet wird.
Aber wie baue ich die auf bzw. wie bringe ich das mit der verminderten Schuldfähigkeit ein? Genauso wie bei einer Antragsschrift? Habt ihr evtl Muster oder Literatur?
Über Tipps und Antworten wäre ich euch sehr dankbar,
Beste Grüße
Nachrichten in diesem Thema
Anklage mit Maßregel nach § 63 StGB - von Kleckern25 - 08.04.2025, 14:52
RE: Anklage mit Maßregel nach § 63 StGB - von Praktiker - 08.04.2025, 21:48
RE: Anklage mit Maßregel nach § 63 StGB - von RefNdsOL - 08.04.2025, 21:57
RE: Anklage mit Maßregel nach § 63 StGB - von Kleckern25 - 08.04.2025, 22:59