08.04.2025, 09:35
Gerade was schriftliche Hinweise angeht, kann man je nach Dezernatszuschnitt effizient arbeiten. Wenn es - was meistens der Fall ist -Fallkonstellationen gibt, die im Dezernat immer wieder auftauchen, würde ich auch meine Hinweise standardisieren, d.h. sie so formulieren, dass idealerweise nur noch an wenigen Stellen die konkreten Parameter des Falles eingetragen werden müssen und man sie ansonsten als Vorstück immer wieder nutzen kann. Zudem würde ich in den Hinweisen auch deutlich machen, was Du von den Beteiligten willst. Wenn eine Klage offensichtlich keinen Erfolg hat, würde ich das auch so (natürlich im Konjunktiv) schreiben. Zudem würde ich auch ausrechnen und aufnehmen, wie viel Gerichtsgebühren durch eine unstreitige Erledigung gespart werden.
Im Übrigen ist auch mein Eindruck als Verwaltungsrichter, dass teilweise eine völlige Überakademisierung der Verfahren stattfindet und Probleme "gesehen" werden, wo eigentlich keine sind. Da stimme ich den Ausführungen von Spencer vollkommen zu. Es interessiert z.B. niemanden, was das BVerwG 1963 gesagt hat, wenn es Entscheidungen aus 2024 gibt. Genauso wenig ist es etwa relevant, warum man für einen belastenden VA eine Ermächtigungsgrundlage braucht. Das ist völlig klar. Wer sich hier mal die Protokolle und Urteile von Kollegen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Sozialgerichtsbarkeit anschaut, die im Rahmen der Asylwelle an den VGs ausgeholfen haben, der sieht, wie man verwaltungsgerichtliche Verfahren ohne irgendwelche "rechtsstaatlichen Einbußen" auch führen kann.
Und noch was zum Asylrecht: je nachdem, welche Länder Du bearbeitest, würde ich an Deiner Stelle durchaus von § 78 Abs. 3 AsylG Gebrauch machen. Gerade in Fällen, in denen das BAMF zu Recht und mit vernünftigem Bescheid ou abgelehnt hat und auch im gerichtlichen Verfahren nichts Neues kommt, macht es überhaupt keinen Sinn, ein komplettes Urteil zu schreiben, nur weil man es (vermeintlich) "schöner" kann.
Im Übrigen ist auch mein Eindruck als Verwaltungsrichter, dass teilweise eine völlige Überakademisierung der Verfahren stattfindet und Probleme "gesehen" werden, wo eigentlich keine sind. Da stimme ich den Ausführungen von Spencer vollkommen zu. Es interessiert z.B. niemanden, was das BVerwG 1963 gesagt hat, wenn es Entscheidungen aus 2024 gibt. Genauso wenig ist es etwa relevant, warum man für einen belastenden VA eine Ermächtigungsgrundlage braucht. Das ist völlig klar. Wer sich hier mal die Protokolle und Urteile von Kollegen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Sozialgerichtsbarkeit anschaut, die im Rahmen der Asylwelle an den VGs ausgeholfen haben, der sieht, wie man verwaltungsgerichtliche Verfahren ohne irgendwelche "rechtsstaatlichen Einbußen" auch führen kann.
Und noch was zum Asylrecht: je nachdem, welche Länder Du bearbeitest, würde ich an Deiner Stelle durchaus von § 78 Abs. 3 AsylG Gebrauch machen. Gerade in Fällen, in denen das BAMF zu Recht und mit vernünftigem Bescheid ou abgelehnt hat und auch im gerichtlichen Verfahren nichts Neues kommt, macht es überhaupt keinen Sinn, ein komplettes Urteil zu schreiben, nur weil man es (vermeintlich) "schöner" kann.
Nachrichten in diesem Thema
Richter: Effizienz steigern - von KölscheJung1 - 05.04.2025, 14:01
RE: Richter: Effizienz steigern - von Spencer - 05.04.2025, 14:36
RE: Richter: Effizienz steigern - von Pontifex Maximus - 08.04.2025, 09:35
RE: Richter: Effizienz steigern - von Praktiker - 08.04.2025, 14:09
RE: Richter: Effizienz steigern - von ReffiNRW75 - 08.04.2025, 14:27
RE: Richter: Effizienz steigern - von Pontifex Maximus - 08.04.2025, 16:08
RE: Richter: Effizienz steigern - von Bingo - 14.04.2025, 21:41
RE: Richter: Effizienz steigern - von Praktiker - 15.04.2025, 08:36
RE: Richter: Effizienz steigern - von Pontifex Maximus - 16.04.2025, 09:26
RE: Richter: Effizienz steigern - von Praktiker - 16.04.2025, 16:55