06.04.2025, 18:53
(06.04.2025, 18:09)Juristenglatze schrieb: Hallo zusammen,
ich habe mich in Vorbereitung auf das Ref einmal mit den Prüfungsordnungen befasst. Da ich aus NRW kommen, habe ich das vor allem als Vergleichsstandort genommen.
Seit der Änderung des JAG NRW muss man mindestens 5 Klausuren bestehen und braucht einen Schnitt von 3,5 Punkten.
In Hessen sind dabei die niedrigsten Anforderungen an das Bestehen: 3,1 Punkte im Schnitt und mindestens 3 Klausuren müssen bestanden sein. Dh zB 3 x 6 Punkte und der Rest 1-3 Punkte reicht um in die mündliche zu kommen.
Bei den anderen Bundesländern habe ich nur vereinzelt geschaut, aber gerade BaWü und Bayern scheiden denke ich als Vergleich wegen der wahrscheinlich insgesamt höheren Anforderungen aus.
Besonders interessant ist ja, dass NRW, Hessen und weitere Bundesländer auch im Ringtausch sind. Da heißt bei grösstenteils denselben Klausuren sind die Anforderungen in Hessen am niedrigsten, um zu bestehen. Das spiegelt sich mE auch in der Durchfallquote wider, die in Hessen zB bei ca. 9 % liegt und in NRW bei 14 %. Laut laut Gesetzesbegründung (Landtag-Drucksache 17/13357, S.3) der Änderungen des JAG NRW vmtl. bald 18% in NRW. Das ist ja schon ein immenser Unterschied.
Mich interessiert, ob das vielen bekannt ist oder jemand eine Gegenthese hat/ ich falsche annahmen getroffen habe? Mir geht es hier erst mal rein um die Hürde des Bestehens.
Viele Grüße!
Hi!
Wenn die Durchfallquote in Hessen wirklich geringer ist, als in hier in NRW wird es vermutlich im Endeffekt dort auch einfacher sein.
Aber nur weil die Notengrenze zum Bestehen dort geringer ist, kann man das so nicht ohne weiteres annehmen. Hier einige Erwägungen:
1. Die Klausuren sind zwar häufig aus dem Ringtausch, aber es trifft nicht auf alle zu. Beispielsweise gibt es in Niedersachsen nie eine Urteilsklausur im Strafrecht und man muss dafür dann keine Zeit im Rahmen der Vorbereitung aufwenden. Dafür kommt dort stattdessen häufig noch eine weitere StA-Klausur dran. (Revision soll dort auch eher die Ausnahme sein)
2. Auch die Klausuren aus dem Ringtausch werden aus irgend einem Grund von den LJPAs in der Regel in einigen Punkten abgewandelt. Zum Beispiel wird in NRW in der V1-Klausur zumindest das Gesetz, aus dem die EGL kommt in dem abgedruckten Bescheid gennant. Nur die genaue Norm muss man selbst finden. Woanders muss man auch das einschlägige Gesetz selbst finden.
3. Es könnte Unterschiede in der Benotung geben. Man kann nicht wirklich zuverlässig sagen, wo die Grenze zwischen 3 und 4 Punkten liegt. Da man in Hessen nur 3,1 Punkte braucht, könnten Prüfer in Hessen stärker dazu tendieren im Zweifel 3 Punkte zu geben.
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In Hessen am einfachsten das 2. Examen zu bestehen - von Juristenglatze - 06.04.2025, 18:09
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