02.04.2025, 13:14
Welchen Sinn macht §296 Abs. 1 ZPO eigentlich, wenn man die Vorschrift sanktionslos ignorieren kann? In einem konkreten Fall ist die vom Gericht für die Replik auf meine Klageerwiderung gesetzt Frist unentschuldigt seit mehr als 3 Wochen verstrichen. Termininert ist auf Ende Mai. Der gegnerische Kollege kann jetzt ganz entspannt 2-3 Wochen vor dem Termin seine Replik übermitteln und sofern ich dann noch genug Zeit habe um vor dem Termin zu reagieren - der Termin also nicht verschoben werden muss - hat er absolut NULL zu befürchten. So läuft es ja in der Praxis und nach den gängigen Kommentaren. Ârgert das die praktizierenden Richter hier eigentlch nicht, wenn ihre Fristsetzungen dreist ignoriert werden? Auch für den sorgfältigen Anwalt ist es mehr als unerfreulich, wenn er selber Fristen einhält, der gegnerische Kollege diese jedoch im Wissen darum, dass es ohnehin keine Sanktion gibt schlicht ignoriert...
Wie seht ihr das?
Irgendwie sind diese Verspätungsregelungen ein ziemlich stumpfes Schwert.
Wie seht ihr das?
Irgendwie sind diese Verspätungsregelungen ein ziemlich stumpfes Schwert.
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§296 Abs. 1 ZPO - ein stumpfes Schwert? - von Novize - 02.04.2025, 13:14
RE: §296 Abs. 1 ZPO - ein stumpfes Schwert? - von Praktiker - 02.04.2025, 19:32


