02.04.2025, 13:06
(02.04.2025, 12:55)marls schrieb: Ich hoffe sehr, dass die Kommission Richter nicht anhand persönlicher Sympathien einstellt. Das wären nun wirklich sachwidrige Erwägungen, wie sie im (Lehr)Buche stehen. Ein "Nerd" zu sein ist kein Negativkriterium charakterlicher Eignung, ebenso wenig wie die Liebe zur Bundesliga ein Kriterium sein darf.
Dann irrst Du aber gewaltig. Ich habe beruflich selbst mal in einer Personalabteilung im öffentlichen Dienst gearbeitet. Natürlich ist es ein Negativkriterium charakterlicher Eignung, wenn jemand keine ausreichenden Soft Skills hat oder insgesamt "nerdig" und damit sonderbar wirkt. Aus diesem Grunde, dass wir sie nicht für teamfähig oder anderweitig menschlich ungeeignet befunden haben, haben wir auch immer wieder Leute abgelehnt. Es ist Kernanforderung an einen Richter, menschlich verträglich zu sein, sowohl als Kollege als auch im Kontakt mit dem Bürger - er soll schließlich Streitigkeiten entscheiden, und im besten Fall zur Zufriedenheit aller Parteien. Das hat dann nichts mit "Sympathien" zu tun, sondern mit zwischenmenschlichen Fähigkeiten. Wenn nur die Note entscheiden würde, bräuchte man schließlich auch kein Assessment Center oder Einstellungsinterviews, dann kann man einfach ne Reihung nach eingereichten Noten machen und gut ist.
Um da mal das OLG Celle zu zitieren hinsichtlich der Anforderungen:
"Mindestvoraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind grundsätzlich 8,00 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung.
[...]
Das Einstellungsinterview enthält keine fachliche Prüfung. Gegenstand des Interviews sind vielmehr folgende Eigenschaften und Fähigkeiten:
- Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Identifikation mit dem Auftrag der Justiz
- Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich
- Konflikt- und Entschlussfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
- Soziales Verständnis
- Gerechtigkeitssinn
- Verantwortungsbewusste Machtausübung"
Das sind alles Soft Skills.
P.S.: Kleine Ergänzung noch: Das ist laut § 9 Nr. 4 DRiG sogar ein K.O.-Kriterium:
"In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
[...]
4. über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt."
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