02.04.2025, 10:48
Das beA ist an deine Anwaltszulassung geknüpft, heißt es läuft unabhängig von deinem Arbeitgeber. Relevant sind denke ich folgende Punkte:
1) Es gibt im beA die Option Benachrichtigungen per E-Mail zu erhalten. Wenn dort eine Adresse der alten Kanzlei hinterlegt ist sollte diese geändert werden.
2) Auch ist es möglich im beA Andere (Refas und Kollegen) für das eigene Postfach zu berechtigen. Diese Berechtigungen sollte man natürlich entziehen.
3) Die Karte fürs beA ist ein Abo bei der BNotK. Wenn dein alter Arbeitgeber für die Kosten aufgekommen ist sollte das angepasst werden.
1) Es gibt im beA die Option Benachrichtigungen per E-Mail zu erhalten. Wenn dort eine Adresse der alten Kanzlei hinterlegt ist sollte diese geändert werden.
2) Auch ist es möglich im beA Andere (Refas und Kollegen) für das eigene Postfach zu berechtigen. Diese Berechtigungen sollte man natürlich entziehen.
3) Die Karte fürs beA ist ein Abo bei der BNotK. Wenn dein alter Arbeitgeber für die Kosten aufgekommen ist sollte das angepasst werden.
Nachrichten in diesem Thema
beA bei Kanzleiwechsel - von Lexfori - 02.04.2025, 09:16
RE: beA bei Kanzleiwechsel - von bienenjaeger - 02.04.2025, 10:48
RE: beA bei Kanzleiwechsel - von Lexfori - 02.04.2025, 18:47