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  5. Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG)
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Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG)
Pontifex Maximus
Member
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Beiträge: 126
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#5
30.03.2025, 11:23
(30.03.2025, 09:37)Neuling363 schrieb:  Danke für die Antworten. Was heißt denn Eildienst am Wochenende genau bei euch? Verstößt das nicht gegen den gesetzlichen Richter, wenn ich bspw. am Samstag ein Eilverfahren betreibe, darüber aber nicht die Kammer entscheidet, die nach GVP für Versammlungsrecht zuständig wäre, sondern irgendein Eildienst? Oder was genau meinst du damit?

Und wie ist es mit den Eilverfahren denn tatsächlich, also was genau heißt eilig? Aus den Bereich, aus dem ich komme bzw. den ich hier kanzleiintern betreue, gibt es auch Eilverfahren. Die liegen aber teilweise beim Gericht 2-3 Monate (öff. Baurecht bspw.). Lernt man mit der Zeit als Richter damit umzugehen und lässt " fünfe gerade sein", weil der Schreibtisch ohnehin voll ist? Oder wie behandelst du als erfahrener Richter die Eilverfahren? Ich frage dies deshalb, weil meine nicht planbare Arbeitszeit auch daher rührt, dass die Mandanten mir im Nacken sitzen, wenn etwas in deren Augen eilig ist. Da kann ich dann nicht sagen "Das kann auch noch ein paar Tage warten", sondern muss springen. Ist das beim Gericht dann anders? Ich hoffe du verstehst, was ich meine.
Beste Grüße
Der ganze Eildienst wird regelmäßig im GVP für das jeweilige Jahr geregelt. Der Eildienstrichter ist dann der nach dem GVP zuständige gesetzliche Richter. Er trifft aber natürlich nur Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden. Alles andere wird für die zuständigen Spruchkörper für die nächsten Werktage liegen gelassen.

Wie eilig etwas ist, hängt von der Materie ab. Wenn bspw. eine Versammlung oder eine Abschiebung anstehen, sollte das Verfahren spätestens bis zum jeweiligen Zeitpunkt entschieden sein. Oder als anderes Beispiel, ich habe mal Kinder- und. Jugendhilferecht gemacht. Wenn da Inobhutnahmen durch das Jugendamt passiert sind, haben wir die Eilverfahren auch so schnell wie möglich entschieden. Das konnte auch mal binnen Stunden sein. In anderen Bereichen kann es sehr viel länger dauern. Konkurrentenstreitigkeiten im Beamtenrecht dauern zB regelmäßig Monate. Letztlich bist du der Richter und musst für dich entscheiden, wie dringend etwas ist. Druck machen kann dir da eigentlich auch niemand wirklich. Du bist da wesentlich freier als ein Anwalt.
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Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG) - von Neuling363 - 29.03.2025, 15:02
RE: Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG) - von Adlatus - 29.03.2025, 16:40
RE: Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG) - von Pontifex Maximus - 29.03.2025, 18:45
RE: Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG) - von Neuling363 - 30.03.2025, 09:37
RE: Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG) - von Pontifex Maximus - 30.03.2025, 11:23


 

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