26.03.2025, 10:08
Um es ganz kurz zu machen: Ja
Wenn mehrere Delikte tateinheitlich verwirklicht werden, dann ist der höchste Strafrahmen der maßgebliche. Der Umstand, dass tateinheitlich weitere Delikte mitverwirklicht wurden, ist innerhalb von diesem Strafrahmen zu Lasten der Person einzustellen.
Klassischer Fall wäre, dass eine Person jemanden schlägt und ihn dabei auch noch beleidigt. Dann ist der Strafrahmen der KV maßgeblich, aber es ist zulasten der Person einzustellen, dass er ja auch noch eine Beleidigung begangen hat
Wenn mehrere Delikte tateinheitlich verwirklicht werden, dann ist der höchste Strafrahmen der maßgebliche. Der Umstand, dass tateinheitlich weitere Delikte mitverwirklicht wurden, ist innerhalb von diesem Strafrahmen zu Lasten der Person einzustellen.
Klassischer Fall wäre, dass eine Person jemanden schlägt und ihn dabei auch noch beleidigt. Dann ist der Strafrahmen der KV maßgeblich, aber es ist zulasten der Person einzustellen, dass er ja auch noch eine Beleidigung begangen hat
Nachrichten in diesem Thema
Strafrahmenzumesseung - von Hallo123. - 19.03.2025, 14:42
RE: Strafrahmenzumesseung - von Claudia41 - 20.03.2025, 10:09
RE: Strafrahmenzumesseung - von MichaelJordan - 26.03.2025, 10:08