20.03.2025, 19:12
(20.03.2025, 17:09)CryptoKraut schrieb:(20.03.2025, 17:07)Praktiker schrieb: Widerspruch einlegen und um Akteneinsicht in den Sachverhalt bitten, um den Widerspruch begründen zu können.
Also nach Widerspruchseinlegung kann ich den Sachverhalt definitiv sichten?
An sich schon, aber angeblich zieren sich manche ohne Anwalt. Sie wollen sicherstellen, dass der Sachverhalt nicht im Internet landet. Aber anrufen und fragen ist natürlich auch ein guter Ansatz. Jedenfalls muss man irgendwann und -wie Einsicht bekommen, sonst ist kein effektiver Rechtsschutz möglich.
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Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 15:01
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von NewNRW24 - 20.03.2025, 15:36
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 15:53
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von NewNRW24 - 20.03.2025, 15:59
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 17:08
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von Praktiker - 20.03.2025, 17:07
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 17:09
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von RefNdsOL - 20.03.2025, 17:34
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von Praktiker - 20.03.2025, 19:12
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von NewNRW24 - 20.03.2025, 18:02
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 19:30
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von NewNRW24 - 20.03.2025, 19:46
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von Lalaland - 24.03.2025, 11:54