20.03.2025, 17:34
(20.03.2025, 17:09)CryptoKraut schrieb:(20.03.2025, 17:07)Praktiker schrieb: Widerspruch einlegen und um Akteneinsicht in den Sachverhalt bitten, um den Widerspruch begründen zu können.
Also nach Widerspruchseinlegung kann ich den Sachverhalt definitiv sichten?
Ich würde einfach mal bei deinem LJPA anrufen und das fragen. Schließlich ist das erfolglose Widerspruchsverfahren gebührenpflichtig und ich bin mir nicht sicher, ob nicht auch eine Rücknahme des Widerspruchs gebührenpflichtig ist. Das LJPA wird dir das als zuständige Behörde mitteilen können müssen, ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft hast du jedenfalls.
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Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 15:01
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von NewNRW24 - 20.03.2025, 15:36
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 15:53
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von NewNRW24 - 20.03.2025, 15:59
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 17:08
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von Praktiker - 20.03.2025, 17:07
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 17:09
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von RefNdsOL - 20.03.2025, 17:34
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von Praktiker - 20.03.2025, 19:12
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von NewNRW24 - 20.03.2025, 18:02
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 19:30
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von NewNRW24 - 20.03.2025, 19:46
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von Lalaland - 24.03.2025, 11:54