20.03.2025, 17:07
Widerspruch einlegen und um Akteneinsicht in den Sachverhalt bitten, um den Widerspruch begründen zu können. Es kann allerdings sein, dass der Sachverhalt nur an einen Anwalt herausgegeben wird. Dann entweder Anwalt oder nach Erinnerung begründen, spätestens vor dem VG ist Akteneinsicht möglich.
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Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 15:01
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von NewNRW24 - 20.03.2025, 15:36
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 15:53
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von NewNRW24 - 20.03.2025, 15:59
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 17:08
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von Praktiker - 20.03.2025, 17:07
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 17:09
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von RefNdsOL - 20.03.2025, 17:34
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von Praktiker - 20.03.2025, 19:12
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von NewNRW24 - 20.03.2025, 18:02
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von CryptoKraut - 20.03.2025, 19:30
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von NewNRW24 - 20.03.2025, 19:46
RE: Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen - von Lalaland - 24.03.2025, 11:54