18.03.2025, 18:31
Der wichtigste Unterschied sind sicherlich die Entwicklungsmöglichkeiten. Selbst in größeren Städten sind die Amtsleiter in der Regel mit maximal A16 oder B2 besoldet. Da kann man sich natürlich schon vorher ausrechnen, wie die Chancen stehen, dort mal hinzukommen (ohne das passende Parteibuch im passenden Moment genau Null). In der Landesverwaltung sieht es natürlich anders aus. In größeren Ländern wird man als Jurist A15 oder A16 schon relativ regelmäßig einplanen können.
Nachrichten in diesem Thema
Verbeamtung Land bzw. Kommune - von Jurist_Hessen - 18.03.2025, 17:44
RE: Verbeamtung Land bzw. Kommune - von RefNdsOL - 18.03.2025, 18:06
RE: Verbeamtung Land bzw. Kommune - von Pontifex Maximus - 18.03.2025, 18:31
RE: Verbeamtung Land bzw. Kommune - von Jurist_Hessen - 19.03.2025, 06:11
RE: Verbeamtung Land bzw. Kommune - von Pontifex Maximus - 19.03.2025, 14:26
RE: Verbeamtung Land bzw. Kommune - von Praktiker - 19.03.2025, 06:43