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Anwältin im Ausland - Freistellung / Wohnzimmerkanzlei
Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.974
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
18.03.2025, 07:56
Wenn Du 0 Einkommen hast, wirst Du auch keines versteuern müssen. Schreibst Du in der Anlage S halt 0 rein. Wenn Du noch Kosten hast wie Versicherung, hast Du sogar negative Einkünfte - das werden sie aber möglicherweise nicht dauerhaft akzeptieren.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.03.2025, 07:57 von Praktiker.)
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Anwältin im Ausland - Freistellung / Wohnzimmerkanzlei - von GastHessen251 - 03.03.2025, 00:33
RE: Anwältin im Ausland - Freistellung / Wohnzimmerkanzlei - von spusi5 - 07.03.2025, 12:56
RE: Anwältin im Ausland - Freistellung / Wohnzimmerkanzlei - von Praktiker - 08.03.2025, 07:28
RE: Anwältin im Ausland - Freistellung / Wohnzimmerkanzlei - von GastHessen251 - 17.03.2025, 20:19
RE: Anwältin im Ausland - Freistellung / Wohnzimmerkanzlei - von Praktiker - 18.03.2025, 07:56


 

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