15.03.2025, 22:39
In Niedersachsen gibt es das Relationsgutachten als eigenen Klausurtypen und ist auch für Anwaltsklausuren hier grds. vorgesehen - aber da sind wir mWn speziell in der Hinsicht. Wie das in deinem Land ist, müsstest du sonst einmal in Erfahrung bringen.
Im Anders/Gehle wird das recht ausführlich beschrieben, dass die Relation ohnehin mehr eine Art "Denkweise" ist wie auch der Gutachtenstil. Die Vorgehensweise bei einer Relation kann am Anfang helfen nachzuvollziehen, wann ein Klägervortrag schlüssig/unschlüssig ist, wann ein Beklagtenvortrag erheblich/unerheblich ist und wanna man Beweis über etwas erheben muss. Dafür hilft das durchaus, so wie einem der Gutachtenstil von der Denkweise einem helfen kann wie systematisch einen Sachverhalt rechtlich würdigt. Die relationsgutachterliche Denkweise berücksichtigt jetzt zusätzlich, dass der Sachverhalt ggf. streitig sein kann, d.h. neben der rechtlichen Würdigung auch eine tatsächliche Komponente hinzutritt bzw. treten kann.
EDIT: Ob du bei deinem Ausbilder ein Relationsgutachten anfertigen musst, hängt vom Ausbilder ab. Manche Kollegen mussten einige anfertigen, andere überhaupt nicht, sondern nur Urteile.
EDIT2: Die Relationsdenkweise hilft auch richtig streitiges und unstreitiges für den Tatbestand zu differenzieren, Beweislast ggf. nachzuvollziehen (begrenzt) und insbesondere zu unterscheiden zwischen solchen Äußerungen einer Partei, die tatsächliches Vorbringen beinhaltet (Tatsachen betreffend) und solche, die lediglich Rechtsansichten darstellen.
Im Anders/Gehle wird das recht ausführlich beschrieben, dass die Relation ohnehin mehr eine Art "Denkweise" ist wie auch der Gutachtenstil. Die Vorgehensweise bei einer Relation kann am Anfang helfen nachzuvollziehen, wann ein Klägervortrag schlüssig/unschlüssig ist, wann ein Beklagtenvortrag erheblich/unerheblich ist und wanna man Beweis über etwas erheben muss. Dafür hilft das durchaus, so wie einem der Gutachtenstil von der Denkweise einem helfen kann wie systematisch einen Sachverhalt rechtlich würdigt. Die relationsgutachterliche Denkweise berücksichtigt jetzt zusätzlich, dass der Sachverhalt ggf. streitig sein kann, d.h. neben der rechtlichen Würdigung auch eine tatsächliche Komponente hinzutritt bzw. treten kann.
EDIT: Ob du bei deinem Ausbilder ein Relationsgutachten anfertigen musst, hängt vom Ausbilder ab. Manche Kollegen mussten einige anfertigen, andere überhaupt nicht, sondern nur Urteile.
EDIT2: Die Relationsdenkweise hilft auch richtig streitiges und unstreitiges für den Tatbestand zu differenzieren, Beweislast ggf. nachzuvollziehen (begrenzt) und insbesondere zu unterscheiden zwischen solchen Äußerungen einer Partei, die tatsächliches Vorbringen beinhaltet (Tatsachen betreffend) und solche, die lediglich Rechtsansichten darstellen.
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Wie am Anfang des Referendariats lernen? - von JuraisLife - 15.03.2025, 22:03
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