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Auswendiglernen Schemata
RefNdsOL
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Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#4
15.03.2025, 17:26
Auswendiglernen ist eine denkbar schlechte Idee. Gerade im 2. Examen muss man die Lösung schnell idealerweise während des Lesens des Sachverhaltes bereits entwickeln können, das erfordert Systemverständnis und nicht das Auswendiglernen von irgendetwas. Versuch' die Zusammenhänge zu verstehen und warum etwas so ist, wie es ist. Dann ist es wesentlich leichter schnell auch zu unbekannten Konstellation die Lösung zu erkennen oder Hinweise auf eine Lösung bzw. einen anzusprechenden Aspekt im Sachverhalt zu verwerten. Selbst so etwas wie Definitionen sollte nicht auswendig gelernt sein, sondern durch eine ausreichende Anzahl von Übungsklausuren sich verinnerlicht haben. Seltene Definitionen können, soweit überhaupt wirklich notwendig, im Kommentar nachgeschaut werden. Für Schemata gilt das gleiche. Sie sind lediglich eine Visualisierung der Voraussetzungen, die sich bereits aus dem Tatbestand einer Norm oder Normen ergeben. Sie können lediglich für den ersten Zugang hilfreich sein.

Es sind zumeist diejenigen, die meinen mittels Auswendiglernen juristische Prüfungen zu bestehen, die entweder daran scheitern oder es gerade so mit ach-und-krach klappt, ggf. in Kombination mit dem Glück, dass eine bekannte auswendig gelernte Konstellation vorliegt. Das ist aber nicht juristisches Arbeiten. Das ist Glücksspiel/juristisches Roulette.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2025, 17:27 von RefNdsOL.)
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Auswendiglernen Schemata - von ausgelawt - 14.03.2025, 22:57
RE: Auswendiglernen Schemata - von JuraHassLiebe - 15.03.2025, 17:07
RE: Auswendiglernen Schemata - von NewNRW24 - 15.03.2025, 17:08
RE: Auswendiglernen Schemata - von RefNdsOL - 15.03.2025, 17:26
RE: Auswendiglernen Schemata - von JuraHassLiebe - 15.03.2025, 17:36


 

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