11.03.2025, 11:55
(11.03.2025, 08:37)Noname1211 schrieb: Der Sachgrund der Befristung muss nicht im AV angegeben werden, außer es handelt sich um eine echte Zweckbefristung ohne zeitlichen Ablauf. Der Geund muss nur nachweisbar vorliegen. Ich würde auch davon ausgehen, dass eine Anwaltskanzlei die 6 Monate Probezeit in die Befristung mit einschließt. Erst nach Ablauf der Probezeit nachträglich zu befristen dürfte nach dem TzBfG kaum zu rechtfertigen sein. Jedenfalls eine sachgrundlose Befristung wäre dann raus.
+1
@all: die werden schon wissen, dass sie maximal bis zwei Jahren gehen dürfen. So viel kann man selbst einem Nicht-Arbeitsrechtler wohl zutrauen.
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Befristeter Arbeitsvertrag - von 123321 - 10.03.2025, 22:33
RE: Befristeter Arbeitsvertrag - von Noname1211 - 10.03.2025, 22:59
RE: Befristeter Arbeitsvertrag - von 123321 - 10.03.2025, 23:14
RE: Befristeter Arbeitsvertrag - von Egal_ - 10.03.2025, 23:30
RE: Befristeter Arbeitsvertrag - von Paul Klee - 11.03.2025, 00:26
RE: Befristeter Arbeitsvertrag - von RefNdsOL - 11.03.2025, 00:33
RE: Befristeter Arbeitsvertrag - von Noname1211 - 11.03.2025, 08:37
RE: Befristeter Arbeitsvertrag - von Egal_ - 11.03.2025, 11:55
RE: Befristeter Arbeitsvertrag - von Äfes - 11.03.2025, 11:58
RE: Befristeter Arbeitsvertrag - von Freidenkender - 11.03.2025, 18:29


