09.03.2025, 00:52
Hallo Leute :)
Wie filtert ihr bei euren Abgaben in der StA, hinsichtlich welcher Taten Strafantrag gestellt wurde? Der übliche Text im polizeilichen Strafantrag ist bei uns: "Ich stelle Strafantrag wegen des am (...) angegebenen Sachverhalts". Oft erzählen die Geschädigten aber ja auch viel von dem Drumherum, sodass manchmal in der Sachverhaltsdarstellung noch weitere konkretisierte Taten auftauchen, die nicht unbedingt der Anlass gewesen sind, dass der Geschädigte nun zur Polizei gegangen ist.
Beispiel:
Im Falle häuslicher Gewalt geht der Geschädigte nach einem besonders schlimmer Streit mit seinen Verletzungen zur Polizei. Bei der Sachverhaltsaufnahme erzählt er kurz, dass die Partnerin schon am Tag zuvor ihn beleidigt und leicht geschlagen hat. Das habe er aber nicht als so schlimm empfunden.
Die Polizei nimmt im Strafantrag als Tatzeit nur den Tag und die Zeit auf, die mit der "schlimmeren" Tat übereinstimmen und die augenscheinlich (aber nicht vom Geschädigten so direkt geäußert) Anlass dafür war, dass er polizeiliche Hilfe gesucht hat.
Kann ich mich da an die Einschätzung der Polizei halten oder legt man auch bei einem Strafantrag noch danach aus, was der Geschädigte wohl gewollt hat?
Wie filtert ihr bei euren Abgaben in der StA, hinsichtlich welcher Taten Strafantrag gestellt wurde? Der übliche Text im polizeilichen Strafantrag ist bei uns: "Ich stelle Strafantrag wegen des am (...) angegebenen Sachverhalts". Oft erzählen die Geschädigten aber ja auch viel von dem Drumherum, sodass manchmal in der Sachverhaltsdarstellung noch weitere konkretisierte Taten auftauchen, die nicht unbedingt der Anlass gewesen sind, dass der Geschädigte nun zur Polizei gegangen ist.
Beispiel:
Im Falle häuslicher Gewalt geht der Geschädigte nach einem besonders schlimmer Streit mit seinen Verletzungen zur Polizei. Bei der Sachverhaltsaufnahme erzählt er kurz, dass die Partnerin schon am Tag zuvor ihn beleidigt und leicht geschlagen hat. Das habe er aber nicht als so schlimm empfunden.
Die Polizei nimmt im Strafantrag als Tatzeit nur den Tag und die Zeit auf, die mit der "schlimmeren" Tat übereinstimmen und die augenscheinlich (aber nicht vom Geschädigten so direkt geäußert) Anlass dafür war, dass er polizeiliche Hilfe gesucht hat.
Kann ich mich da an die Einschätzung der Polizei halten oder legt man auch bei einem Strafantrag noch danach aus, was der Geschädigte wohl gewollt hat?
Nachrichten in diesem Thema
Strafantrag Auslegung - von Plumplori - 09.03.2025, 00:52
RE: Strafantrag Auslegung - von RefNdsOL - 10.03.2025, 15:24