06.03.2025, 21:38
Hallo zusammen,
mir ist im Rahmen des Einstellungsbescheids nach § 172 StPO nicht klar, wann ich eine Rechtsmittelbelehrung hinzufügen muss, wann ich auf den Privatklageweg hinweise und wie das in den Konstellationen von §§ 153 f. StPO und §§ 154 f. StPO verhält.
Wann erhält der Anzeigende, der Verletzte und der Beschuldigte eine Nachricht, einen Bescheid oder nichts?
mir ist im Rahmen des Einstellungsbescheids nach § 172 StPO nicht klar, wann ich eine Rechtsmittelbelehrung hinzufügen muss, wann ich auf den Privatklageweg hinweise und wie das in den Konstellationen von §§ 153 f. StPO und §§ 154 f. StPO verhält.
Wann erhält der Anzeigende, der Verletzte und der Beschuldigte eine Nachricht, einen Bescheid oder nichts?
Nachrichten in diesem Thema
Einstellungsbescheid: Wann Rechtsmittelbelehrung, Hinweis auf Privatklageweg usw.? - von Wallendael - 06.03.2025, 21:38
RE: Einstellungsbescheid: Wann Rechtsmittelbelehrung, Hinweis auf Privatklageweg usw.? - von RefNdsOL - 06.03.2025, 21:48
RE: Einstellungsbescheid: Wann Rechtsmittelbelehrung, Hinweis auf Privatklageweg usw.? - von Wallendael - 06.03.2025, 23:00
RE: Einstellungsbescheid: Wann Rechtsmittelbelehrung, Hinweis auf Privatklageweg usw.? - von RefNdsOL - 06.03.2025, 23:11
RE: Einstellungsbescheid: Wann Rechtsmittelbelehrung, Hinweis auf Privatklageweg usw.? - von Wallendael - 06.03.2025, 23:53
RE: Einstellungsbescheid: Wann Rechtsmittelbelehrung, Hinweis auf Privatklageweg usw.? - von RefNdsOL - 07.03.2025, 00:25