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Anwältin im Ausland - Freistellung / Wohnzimmerkanzlei
GastHessen251
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#1
03.03.2025, 00:33
Hallo zusammen! 

Folgende, etwas verworrene Situation, zu der ich im Forum noch nichts gefunden habe: 

Ich lebe etwa ein Jahr nach meiner Zulassung in Deutschland inzwischen im Ausland und beginne hier nun auch einen Job als Anwältin im Unternehmen. Eine Syndikuszulassung ist nicht erforderlich. 
Um meine deutsche Zulassung nicht zu verlieren, habe ich die klassische Wohnzimmerkanzlei gegründet, bin dort aber nicht tätig.

1. Frage: Wie gebe ich diese Kanzlei, mit der ich 0EUR erwirtschafte, beim Finanzamt an? 

2. Frage: Ist die Freistellungserklärung (Arbeitgeber bestätigt, dass ich meine Tätigkeit als selbstständige Rechtsanwältin weiterhin uneingeschränkt ausüben kann) in so einem Fall zwingend erforderlich? Vermutlich ja, aber meint ihr, das könnte auch negative Folgen haben? 

Vielleicht hat jemand ja Erfahrungswerte. 

Vielen Dank!
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Nachrichten in diesem Thema
Anwältin im Ausland - Freistellung / Wohnzimmerkanzlei - von GastHessen251 - 03.03.2025, 00:33
RE: Anwältin im Ausland - Freistellung / Wohnzimmerkanzlei - von spusi5 - 07.03.2025, 12:56
RE: Anwältin im Ausland - Freistellung / Wohnzimmerkanzlei - von Praktiker - 08.03.2025, 07:28
RE: Anwältin im Ausland - Freistellung / Wohnzimmerkanzlei - von GastHessen251 - 17.03.2025, 20:19
RE: Anwältin im Ausland - Freistellung / Wohnzimmerkanzlei - von Praktiker - 18.03.2025, 07:56


 

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