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Qualität der Justiz
RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 647
Themen: 22
Registriert seit: May 2024
#7
02.03.2025, 17:00
(02.03.2025, 16:38)MichaelJordan schrieb:  
(02.03.2025, 15:22)RefNdsOL schrieb:  
(02.03.2025, 14:45)MichaelJordan schrieb:  
(02.03.2025, 13:17)Querleser schrieb:  
(02.03.2025, 11:18)FrankfurtJura schrieb:  Hallo und einen schönen Sonntag!
Als jemand, der sich auch auf LinkedIN rumtreibt, und seit mittlerweile fast zehn Jahren Anwalt ist, fällt auf, dass vermehrt über die abnehmende Qualität der Justiz gesprochen wird. Verfahren dauern ewig lange, Richter sind mit den Verfahren inhaltlich überfordert. Es ergebenen in der Sache „falsche“ Urteile, weil Dinge übersehen werden oder nicht gesehen werden wollen. Nehmt ihr das auch so wahr? Ich für meinen Teil habe eigentlich ganz gute Erfahrungen an den hiesigen LG‘s gemacht.

Dir auch einen schönen Sonntag. Ich freue mich darüber, dass Du nach zehnjähriger Berufserfahrung deine Erfahrungen hier im Forum einbringst und Du an der Qualität der Justiz interessiert bist. Wenn wir ersthaft daran interessiert sind, Erkenntnisse über die Qualität der Justiz zu gewinnen, helfen uns aber nur große Datensätze weiter. Die individuellen Erfahrungen, Wahrnehmungen und Gefühle einzelner Forumsteilnehmer sind nicht repräsentativ.

Ja und nein. 

Es gibt Sachen, die kann man nur aus persönlichen Erfahrungen wissen, weil so etwas schlicht keinen Eingang in irgendwelche Statistiken findet.

Zum Beispiel werden ganz viele Strafverfahren, bei denen ein sorgfältig arbeitender StA / ein sorgfältig arbeitender Richter bereits zuvor hätte erkennen können / müssen, dass da aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nichts bei rum kommt und dementsprechend einen Freispruch nach sich ziehen würden, dann einfach hinter einem 153 Abs. 2 StPO "versteckt". Über sowas gibt es keine Statistiken

Dass Einstellungen aus Opportunitätsgründen inflationär vor allem von Seiten der Gerichte/Vtg. kommen, ist wohl bekannt und wird jedenfalls hier von Seiten der GenStAs kritisch gesehen, aber m.E. kein Problem der Qualität der Justiz oder des Versuchs des Versteckens eines Freispruchs. Vielmehr bleibt in den Fällen, in denen eigentlich der Freispruch erfolgen müsste, nur die Arbeitserparnis des Gerichtes als denkbarer Grund. 
Gleichermaßen in solchen Fällen, in denn man Sachen einstellen will, für die nach jedenfalls in Niedersachsen landesweiter Anweisung der GenStas Einstellungen intern untersagt sind / nicht durchgeführt werden sollen. Hier gilt das credo, wenn man das hätte einstellen wollen, dann hätte man das direkt gemacht und nicht angeklagt. Daher kommt hier Einstellungen von Seiten der StA im Hauptverfahren nur bei einer ganz wesentlichen Veränderung in Betracht und auch dann eher in bestimmten Ausnahmekonstellation und nur bestimmten Delikten. Gleichermaßen soll hier eben das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt werden, wenn man keinen hinreichenden TV hat oder erkennbar ist, dass man es nicht bewiesen bekommen wird wegen BVV oder ähnlichem, §§ 153 ff. StPO ist dann ausdrücklich untersagt - ändert natürlich nichts an der Wirksamkeit, wenn der Amtsträger, das so verfügt. Jedenfalls hier prüfen jedenfalls die Strafrichter nur äußerst oberflächlich den hinreichenden Tatverdacht im Zwischenverfahren, der Eröffnungsbeschluss ist dabei mehr reine Formalie. Die erste wirkliche Befassung geschieht im Hauptverfahren - ob das so unbedingt wünschenswert ist, sei mal dahingestellt.

Du widersprichst dir in dem Text fünf Mal selbst

Ich sehe, warum du das meinst. Jedoch sollte es verdeutlichen, dass man jedenfalls von Seiten der Behörde (StA) bereits versucht die richtige Anwendung der jeweiligen Vorschriften durchzusetzen, was aber nicht ausschließt, dass die einzelne Dezernenten die falsche Vorgehensweise wählen - und im Außenverhältnis eben wirksam diese Prozesshandlungen vornehmen können. Die einzige Möglichkeit das ggf. zu unterbinden wäre eine zwingende Vorlage solcher unumkehbaren Entscheidungen wie Einstellungen nach §§ 153 ff. StPO vorher dem AL o.ä. vorzulegen wären. Das würde jedoch mitunter zu einer größeren Verzögerung solcher Entscheidungen in der Behörde und größeren Belastung der AL und deren sV führen; inwiefern das wirklich Abhilfe schaffen oder für die Behörde förderlich ist, ist fraglich. Schließlich verzögert sich dann ggf. die Bearbeitung anderer Verfahren, was der Qualität ebenso wenig förderlich ist.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2025, 17:01 von RefNdsOL.)
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Nachrichten in diesem Thema
Qualität der Justiz - von FrankfurtJura - 02.03.2025, 11:18
RE: Qualität der Justiz - von RefNdsOL - 02.03.2025, 11:34
RE: Qualität der Justiz - von Querleser - 02.03.2025, 13:17
RE: Qualität der Justiz - von MichaelJordan - 02.03.2025, 14:45
RE: Qualität der Justiz - von RefNdsOL - 02.03.2025, 15:22
RE: Qualität der Justiz - von MichaelJordan - 02.03.2025, 16:38
RE: Qualität der Justiz - von RefNdsOL - 02.03.2025, 17:00
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