27.02.2025, 13:11
(27.02.2025, 11:47)Aktenabgrund schrieb: Hier hätte ich auch eine Frage: Grundsätzlich würde ich mich auch für eine Nebentätigkeit in den genannten Formen interessieren (habe mich bisher noch nicht eingehend mit den Möglichkeiten auseinandergesetzt).
Allerdings frage ich mich, ob solche Sachen grundsätzlich auch geeignet sind um einen Nachweis der eigenen "Verwendungsbreite" zu erbringen. Wie hier jemand schon schrieb: Der Behörde könnte es auch schlicht egal sein, ob man nebenberuflich für das LJPA korrigiert oder im gD Nachwuchs ausbildet. Gibt es da bei euch Erfahrungswerte? Bezieht sich die Verwendungsbreite tatsächlich ausschließlich auf Tätigkeiten innerhalb der Behörde selbst?
Das kommt auf die konkrete Beschäftigungsbehörde an. Manche erkennen das dienstliche Interesse an der Nebentätigkeit bspw. nur an, wenn man im eigenen Ressortbereich ausbildet.
Ein thematischer Bezug zur eigenen Zuständigkeit wird jedenfalls nach meiner Erfahrung gern gesehen, wobei ja etwa der Nachwuchs im g.D. für alle Behörden interessant sein dürfte.
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Nebentätigkeit Verwaltung - von Insichgeschäft - 05.04.2021, 21:59
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