27.02.2025, 11:47
Hier hätte ich auch eine Frage: Grundsätzlich würde ich mich auch für eine Nebentätigkeit in den genannten Formen interessieren (habe mich bisher noch nicht eingehend mit den Möglichkeiten auseinandergesetzt).
Allerdings frage ich mich, ob solche Sachen grundsätzlich auch geeignet sind um einen Nachweis der eigenen "Verwendungsbreite" zu erbringen. Wie hier jemand schon schrieb: Der Behörde könnte es auch schlicht egal sein, ob man nebenberuflich für das LJPA korrigiert oder im gD Nachwuchs ausbildet. Gibt es da bei euch Erfahrungswerte? Bezieht sich die Verwendungsbreite tatsächlich ausschließlich auf Tätigkeiten innerhalb der Behörde selbst?
Allerdings frage ich mich, ob solche Sachen grundsätzlich auch geeignet sind um einen Nachweis der eigenen "Verwendungsbreite" zu erbringen. Wie hier jemand schon schrieb: Der Behörde könnte es auch schlicht egal sein, ob man nebenberuflich für das LJPA korrigiert oder im gD Nachwuchs ausbildet. Gibt es da bei euch Erfahrungswerte? Bezieht sich die Verwendungsbreite tatsächlich ausschließlich auf Tätigkeiten innerhalb der Behörde selbst?
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Nebentätigkeit Verwaltung - von Insichgeschäft - 05.04.2021, 21:59
RE: Nebentätigkeit Verwaltung - von Gastt - 05.04.2021, 22:52
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RE: Nebentätigkeit Verwaltung - von juraistschön - 27.02.2025, 13:11