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Abordnung von Bezirksregierung in Justiz?
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
DRi1
Member
***
Beiträge: 54
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2024
#2
23.02.2025, 03:20
Interne Wege gibst letztlich 2, aber:

Mit dem Ziel der Versetzung = Richter kraft Auftrages, das geht aber nur als Lebenszeitbeamter. Ansonsten geht Richter auf Zeit nur für Lebenszeitbeamte, für mindestens 2 Jahre, aber ist begründungsbedürfnis (vorübergehender Personalbedarf).

Also letztlich ist es einfacher, wenn man erstmal auf Lebenszeit ernannt ist. Richter kraft Auftrages sind wie Proberichter, für 2 Jahre, dann entweder Rückkehr (bei Nichtbewährung oder weil derjenige sich eben dagegen entscheidet) oder Ernennung zum Richter auf Lebenszeit.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.02.2025, 03:22 von DRi1.)
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Abordnung von Bezirksregierung in Justiz? - von Amtsbub - 23.02.2025, 01:57
RE: Abordnung von Bezirksregierung in Justiz? - von DRi1 - 23.02.2025, 03:20
RE: Abordnung von Bezirksregierung in Justiz? - von Homer S. - 23.02.2025, 09:01
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RE: Abordnung von Bezirksregierung in Justiz? - von Homer S. - 27.02.2025, 16:49
RE: Abordnung von Bezirksregierung in Justiz? - von RefNdsOL - 27.02.2025, 17:00


 

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