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RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit
Egal_
Posting Freak
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Beiträge: 1.396
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#11
21.02.2025, 09:46
Doch. Die Arbeitgeber kennen das Schreiben. Bei uns bekommt es jeder, der als Syndikusrechtsanwalt oder mit Doppelzulassung zugelassen ist, weil die Anwaltskammer es haben will. Das ist ein Standardprozess und wird von der Personalabteilung nicht hinterfragt.

Ich weiß aber auch, dass einige Unternehmen die Erklärung nicht mehr unterschreiben wollen. Freidenkender schrieb mal für sein Versicherungsunternehmen so etwas, wenn ich mich richtig erinnere.
Ist also von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Wenn du gut argumentierst (flexible Arbeitszeiten, bei dir ja auch noch Teilzeit) werden sie dir das sicher unterschreiben. Gerade bei deiner Teilzeit ist es ja sicher kein Problem, nebenher noch genug Zeit für deine Nebentätigkeit abzuzwacken.
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RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Fragend - 13.02.2025, 20:33
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Äfes - 13.02.2025, 23:36
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Egal_ - 13.02.2025, 23:57
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Egal_ - 13.02.2025, 23:46
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Gast112351235 - 13.02.2025, 23:49
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Fragend - 14.02.2025, 00:47
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Fragend - 14.02.2025, 00:42
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Äfes - 14.02.2025, 09:38
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RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Fragend - 20.02.2025, 22:41
RE: RA Nebenberufich Selbständig oder Angestellt Vollzeit - von Egal_ - 21.02.2025, 09:46
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