20.02.2025, 20:27
Wegen der Nennung des Knöringers gehe ich mal davon aus, dass du die Berufung im Zivilprozessrecht meinst.
Suchst du jetzt Informationen zur Berufung grundsätzlich wie du sie bspw. auch im Anders/Gehle bekommen könntest oder eher spezifische Fragen zur Klausur oder Fragen dazu, wie eine Berufungsbegründung aufzubauen ist?
Für letzteres kann sicherlich ein Blick in die Kommentierung zu § 520 ZPO helfen. Im Wesentlichen hat der Berufungskläger eben auszuführen, warum der Anspruch besteht/nicht besteht und an den maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen Bezug auf das erstinstanzliche Urteil und warum dies anders zu beurteilen ist als es dort erfolgt ist.
Der Berufungsbeklagte macht für die Berufungserwiderung das gleiche und nimmt ggf. zusätzlich Bezug an den maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen auf das Vorbringen des Berufungsklägers sowie das erstinstanzliche Urteil, warum dieses aufrechtzuerhalten ist.
Wenn es dir mehr darum geht, was du in einem Berufungsurteil schreiben musst: Dafür gibt § 513 ZPO den Maßstab vor. Dieser ist auch entsprechend bei der Entwerfung der Berufungsbegründung zu berücksichtigen. Gerade auch § 513 I Alt. 2 ZPO; beachte dazu nämlich § 531 ZPO.
Suchst du jetzt Informationen zur Berufung grundsätzlich wie du sie bspw. auch im Anders/Gehle bekommen könntest oder eher spezifische Fragen zur Klausur oder Fragen dazu, wie eine Berufungsbegründung aufzubauen ist?
Für letzteres kann sicherlich ein Blick in die Kommentierung zu § 520 ZPO helfen. Im Wesentlichen hat der Berufungskläger eben auszuführen, warum der Anspruch besteht/nicht besteht und an den maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen Bezug auf das erstinstanzliche Urteil und warum dies anders zu beurteilen ist als es dort erfolgt ist.
Der Berufungsbeklagte macht für die Berufungserwiderung das gleiche und nimmt ggf. zusätzlich Bezug an den maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen auf das Vorbringen des Berufungsklägers sowie das erstinstanzliche Urteil, warum dieses aufrechtzuerhalten ist.
Wenn es dir mehr darum geht, was du in einem Berufungsurteil schreiben musst: Dafür gibt § 513 ZPO den Maßstab vor. Dieser ist auch entsprechend bei der Entwerfung der Berufungsbegründung zu berücksichtigen. Gerade auch § 513 I Alt. 2 ZPO; beachte dazu nämlich § 531 ZPO.
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Berufung in der Klausur - von Kaufvertrag433 - 20.02.2025, 20:16
RE: Berufung in der Klausur - von RefNdsOL - 20.02.2025, 20:27
RE: Berufung in der Klausur - von Kaufvertrag433 - 20.02.2025, 20:43
RE: Berufung in der Klausur - von RefNdsOL - 20.02.2025, 20:53