12.02.2025, 20:44
Freie Beweiswürdigung, dafür gibt es keine pauschale Regel. Was das Gericht nicht glaubt und plausibel begründet ist widerlegt.
Im Beispiel fragt man natürlich weiter: wo kam die Tüte denn her? Warum war sie da? Was dachte er denn, was darin sei? usw. Vom Gesamtbild hängt dann ab, was man glaubt bzw. glauben kann oder gar muss oder eben nicht. Da gilt nicht anderes als bei einem Zeugen.
Im Beispiel fragt man natürlich weiter: wo kam die Tüte denn her? Warum war sie da? Was dachte er denn, was darin sei? usw. Vom Gesamtbild hängt dann ab, was man glaubt bzw. glauben kann oder gar muss oder eben nicht. Da gilt nicht anderes als bei einem Zeugen.
Nachrichten in diesem Thema
Einlassung des Beschuldigten (StA) - von NRWLegal - 12.02.2025, 17:56
RE: Einlassung des Beschuldigten (StA) - von Praktiker - 12.02.2025, 20:44