10.02.2025, 15:21
Liefen in Nds bereits vor 2 Jahren im ersten Examen. Sich dazu mal den Abschnitt im Kaiserskript materielles Zivilrecht bspw. angucken oder, wenn man gern eine größer Darstellung hätte in Looschelders SchuldR AT, sollte genügen. Es sind letztlich allgemeine Vorschriften, die die bekannte Systematik aus kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsrechten aufgreift. Ungewohnt sind lediglich manche Bezeichnungen, die schlicht den Bedürfnis nach Oberbegriffen geschuldet sind (bspw. Vertragsbeendigung als Oberbegriff für sowohl den Rücktritt als auch die Kündigung), weil die §§ 327 ff. BGB eben mit "vor die Klammer" gezogen sind und eben nicht nur für spezifische Vertragstypen gelten, d.h. sowohl auf einfache als auch Dauerschuldverhältnisse Anwendung finden können.
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Relevanz der §§ 327 ff. BGB für das Examen - von Jura123. - 10.02.2025, 14:10
RE: Relevanz der §§ 327 ff. BGB für das Examen - von Jungbulle - 10.02.2025, 15:09
RE: Relevanz der §§ 327 ff. BGB für das Examen - von RefNdsOL - 10.02.2025, 15:21