03.02.2025, 22:54
Wenn du Geld von deinem Mitbewohner dafür kassieren willst, musst du deinen Chef informieren (Wettbewerbsverbot).
Und auch wenn du kein Geld nehmen willst, würde ich trotzdem deinen Chef informieren, denn du kommst nicht umhin, dass dir die Schriftsätze an dein beA zugestellt werden.
Die Karte muss rein rechtlich sowieso in deinem unmittelbaren Besitz sein und das Sekretariat darf maximal Zugriffsrechte auf dein beA haben. Für den Fall, dass du einen Rechtsstreit in eigenem Namen führen willst, muss dir die Kanzlei gestatten, dem Sekretariat die Zugriffsrechte vorübergehend zu entziehen. Wir haben damals, als das beA eingeführt wurde, eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag erstellt, in dem u.a. dies geregelt war. Das beA gehört dir und nicht der Kanzlei. Deswegen ist wäre jede Vereinbarung, die das verhindert, unwirksam.
Ob die Berufshaftpflichtversicherung der Kanzlei deine Tätigkeit außerhalb der Kanzlei absichert, musst du die Kanzlei fragen. Neben dieser Variante der Versicherung über die Kanzlei gibt es nämlich auch die Variante mit zwei Versicherungen. Einmal für die Tätigkeit als Arbeitnehmer und dann deine eigene. Ich habe schon immer meine eigene Versicherung, die ja auch an meiner Zulassung hängt. Damit ist auch meine (eher theoretische) Selbstständigkeit abgesichert.
Deine Privatadresse als Anschrift anzugeben, ist theoretisch ein Verstoß gegen das Berufsrecht, wenn du sie nicht offiziell als deine Zweigstelle angegeben hast. Praktisch habe ich noch nie mitbekommen, dass sich jemand dafür interessiert hat. Aber wie gesagt, das Gericht wird die die Schriftsätze sowieso nicht postalisch zustellen, sondern über dein beA.
Für die Steuersachen rufe beim Finanzamt an. Ich sehe hier noch steuerrechtlich und berufsrechtlich einen Unterschied, ob du dich selbst oder deinen Mitbewohner vertrittst (Rechnungsstellung, kein Unterschreiten der RVG-Gebühren), bin mir aber gerade nicht sicher, wie man das löst.
Und zu guter Letzt kann ich dem Vorposter zustimmen. Wenn du schon weißt, dass es zur Schlammschlacht eskalieren wird, schalte besser einen neutralen Dritten, sprich einen anderen Anwalt ein. Möglicherweise kennst du ja jemanden aus deinem Umfeld, der dir diesen Gefallen tut. Sich selbst als emotional Beteiligten in diese Schlammschlacht zu involvieren ist keine gute Idee. Vertrete dich daher nur dann selbst, wenn du dir 100% sicher bist, dass du dich nicht von deinen Emotionen leiten lässt.
Und auch wenn du kein Geld nehmen willst, würde ich trotzdem deinen Chef informieren, denn du kommst nicht umhin, dass dir die Schriftsätze an dein beA zugestellt werden.
Die Karte muss rein rechtlich sowieso in deinem unmittelbaren Besitz sein und das Sekretariat darf maximal Zugriffsrechte auf dein beA haben. Für den Fall, dass du einen Rechtsstreit in eigenem Namen führen willst, muss dir die Kanzlei gestatten, dem Sekretariat die Zugriffsrechte vorübergehend zu entziehen. Wir haben damals, als das beA eingeführt wurde, eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag erstellt, in dem u.a. dies geregelt war. Das beA gehört dir und nicht der Kanzlei. Deswegen ist wäre jede Vereinbarung, die das verhindert, unwirksam.
Ob die Berufshaftpflichtversicherung der Kanzlei deine Tätigkeit außerhalb der Kanzlei absichert, musst du die Kanzlei fragen. Neben dieser Variante der Versicherung über die Kanzlei gibt es nämlich auch die Variante mit zwei Versicherungen. Einmal für die Tätigkeit als Arbeitnehmer und dann deine eigene. Ich habe schon immer meine eigene Versicherung, die ja auch an meiner Zulassung hängt. Damit ist auch meine (eher theoretische) Selbstständigkeit abgesichert.
Deine Privatadresse als Anschrift anzugeben, ist theoretisch ein Verstoß gegen das Berufsrecht, wenn du sie nicht offiziell als deine Zweigstelle angegeben hast. Praktisch habe ich noch nie mitbekommen, dass sich jemand dafür interessiert hat. Aber wie gesagt, das Gericht wird die die Schriftsätze sowieso nicht postalisch zustellen, sondern über dein beA.
Für die Steuersachen rufe beim Finanzamt an. Ich sehe hier noch steuerrechtlich und berufsrechtlich einen Unterschied, ob du dich selbst oder deinen Mitbewohner vertrittst (Rechnungsstellung, kein Unterschreiten der RVG-Gebühren), bin mir aber gerade nicht sicher, wie man das löst.
Und zu guter Letzt kann ich dem Vorposter zustimmen. Wenn du schon weißt, dass es zur Schlammschlacht eskalieren wird, schalte besser einen neutralen Dritten, sprich einen anderen Anwalt ein. Möglicherweise kennst du ja jemanden aus deinem Umfeld, der dir diesen Gefallen tut. Sich selbst als emotional Beteiligten in diese Schlammschlacht zu involvieren ist keine gute Idee. Vertrete dich daher nur dann selbst, wenn du dir 100% sicher bist, dass du dich nicht von deinen Emotionen leiten lässt.
Nachrichten in diesem Thema
Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von Novize - 03.02.2025, 17:27
RE: Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von Novize - 03.02.2025, 17:32
RE: Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von Ariston - 03.02.2025, 21:35
RE: Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von Praktiker - 03.02.2025, 22:52
RE: Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von Egal_ - 03.02.2025, 22:55
RE: Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von Egal_ - 03.02.2025, 22:54
RE: Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von Novize - 04.02.2025, 15:39
RE: Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von JuraLiebhaber - 04.02.2025, 18:26
RE: Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von Novize - 04.02.2025, 22:24
RE: Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von Novize - 05.02.2025, 16:47
RE: Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von Praktiker - 05.02.2025, 18:28
RE: Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von Novize - 05.02.2025, 20:04
RE: Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von Praktiker - 05.02.2025, 21:42
RE: Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme - von Novize - 07.02.2025, 14:39