27.01.2025, 21:56
Ich glaube nicht, dass das als einheitliche Handlung zu sehen ist. Wenn die Täuschung gelingt und man nochmal täuscht, um die Beute behalten zu dürfen, kann man über mitbestrafte Nachtat nachdenken. Aber hier ist ja die Täuschung erfolglos, also nur Versuch, und man versucht es nochmal, jetzt als Dreiecksbetrug. Ich käme da zu Tatmehrheit.
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Sozialleistungsbetrug und Prozessbetrug - Verhältnis? - von NRWLegal - 27.01.2025, 16:15
RE: Sozialleistungsbetrug und Prozessbetrug - Verhältnis? - von Praktiker - 27.01.2025, 21:56