26.01.2025, 17:45
(26.01.2025, 12:25)JuraHassLiebe schrieb: Also ich bin da ganz bei Guga. Die Schwellen für eine Kündigung bzw. der Arbeitnehmerschutz ist in Deutschland sehr ausgeprägt, sodass die lange Kündigungsfrist eher ein Nachtei für dich, als für den Arbeitgeber ist.
Gerade wenn sich spontan eine Möglichkeit ergibt kann das schon hart sei, kann ja in deinem Fall bis zu neun Monate betragen, selbst bei drei Monaten zum Quartalsende kann es faktisch fast sechs Monate sein.
Auf der anderen Seite gilt diese Frist ja ohnehin erst nach zwei Jahren, bis dahin solltest du zumindest halbwegs abschätzen können, ob es dich langfristig bei dem Arbeitgeber hält oder nicht.
Achtung: 11 Anwälte heißt nicht zwingend 11 Arbeitnehmer und schon gar nicht 11 Vollzeitarbeitnehmer. Um das KSchG anwenden zu können, braucht man aber 10 Vollzeitarbeitnehmer.
Ein wenig Kündigungschutz für den TE macht deswegen Sinn, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit gilt das KSchG für ihn zum Zeitpunkt der Kündigung gar nicht und dann ist er schneller raus, als er das Wort Kündigung aussprechen kann. Ohne Anwendung des KSchG gelten nur § 134 und ähnliche harte Sachen, die so gut wie nie vorliegen.
3 Monate ist gängig und auch 6 Wochen zum Ende des Quartals. Eins davon würde ich der Kanzlei vorschlagen. Wie gesagt, wenn du früher rauswillst, redest du sowieso mit deinem Partner und sagst ihm, dass du schneller raus willst. Stellt er sich quer, machst du nur noch Dienst nach Vorschrift und nicht einen Handschlag mehr. Daran werden die kein Interesse haben.
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Berufseinstieg - Kündigungsfrist - von mh24 - 25.01.2025, 20:34
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