26.01.2025, 00:15
(25.01.2025, 22:32)hyaene_mit_hut schrieb:(25.01.2025, 12:59)NewNRW24 schrieb: ,,Das Festnahmerecht nach I S 1 setzt voraus, dass keine Polizeibeamten zugegen sind, und endet daher mit deren Eintreffen."
Meyer-Goßner § 127 Rn 7
Hab jetzt endlich im Kommentar nachsehen können
Ich bin gerade nicht Zuhause, kann daher nicht selbst nachgucken: Wie definiert sich denn "zugegen sein"?
Kann ich morgen nachsehen, glaube aber es war nicht definiert.
Zugegen hieße für mich, am Einsatzort sein. Dort steht ja auch, es endet mit deren eintreffen.
Nachrichten in diesem Thema
Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von NewNRW24 - 25.01.2025, 01:24
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von RefNdsOL - 25.01.2025, 01:35
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von NewNRW24 - 25.01.2025, 01:40
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von Sesselpupser - 25.01.2025, 09:52
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von Konova - 25.01.2025, 09:53
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von NewNRW24 - 25.01.2025, 10:17
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von hyaene_mit_hut - 25.01.2025, 12:25
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von NewNRW24 - 25.01.2025, 12:59
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von hyaene_mit_hut - 25.01.2025, 22:32
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von NewNRW24 - 26.01.2025, 00:15
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von Homer S. - 27.01.2025, 14:38
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von ainemaine - 25.02.2025, 11:05
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von Praktiker - 25.01.2025, 18:41
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von Egal_ - 25.01.2025, 23:23
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von NewNRW24 - 26.01.2025, 00:13
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von Egal_ - 27.01.2025, 00:19
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von Freidenkender - 27.01.2025, 12:23
RE: Beinchen stellen Rechtfertigungsgrund - von RefNdsOL - 27.01.2025, 01:28