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Panik vor den ersten Verhandlungen
Praktiker
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Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#23
24.01.2025, 18:21
(24.01.2025, 09:55)Majla schrieb:  
(20.01.2025, 20:08)Praktiker schrieb:  Vermutlich der Streitwert? Den vorzubereiten bietet sich an, wenn ein Vergleich in Betracht kommt. Wir haben das auch in der Vorbereitung für die Kammer immer drin gehabt. Klar, kann man notfalls auch nachholen.

Wie schließe ich einen Vergleich ab? Nach welchen Kriterien? Ich habe einen Fall bei der Mieter und Vermieter über die Nebenkostenabrechnung streiten. Die Mieterin hat ein Guthaben. Der Vermieter möchte einen Teilbetrag nicht zahlen, weil Mängel verursacht worden wären. Allerdings können diese Mängel kaum bewiesen werden. Wir haben ein Übergabeprotokoll ohne Unterschrift der Klägerin und Fotos. Keine Fotos vor dem Zustand der des Objekts. Nur dannach. Ich weiß jedoch jetzt nicht, wie ich einen Vergleich kostentechnisch auch schließen soll. 
Kannst du mir hier vielleicht helfen?
Liebe Grüße

Zuallererst einmal muss man den Fall tatsächlich und rechtlich durchdringen. Der Vergleich steht nicht vor der intensiven Befassung mit der Akte, sondern ist deren Ergebnis ;)

Ich bin da zu lange draußen, aber was haben die Betriebskosten mit dem Mangel zu tun? Gibt es eine Aufrechnung, und geht das überhaupt? Du meinst wohl auch nicht Mängel, sondern Schäden. Und ist das Mietverhältnis beendet?

Oft ist es so, dass Dinge, um die es scheinbar geht, in dem Prozess keine Rolle spielen. Das heißt, der Sieg wäre vielleicht nur vorläufig und es drohen neue Prozesse. Da biete es sich daher an, entweder reinen Tisch zu machen (wenn ausgezogen) oder. (laufendes Mietverhältnis) die Dinge ein für alle Mal zu regeln.

Was das jetzt kostenmäßig bedeutet, lässt sich erst sagen, wenn die Richtung des Vergleichsvorschlags steht. Gibt es einen Vergleichsmehrwert? Wie ist der zu bewerten?

Als allererstes musst Du den Fall lösen und überlegen, was den Parteien nützen würde.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.01.2025, 18:23 von Praktiker.)
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