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Rat zur Überlegung: Verschiebung des Referendariatsstarts?
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 515
Themen: 19
Registriert seit: May 2024
#2
22.01.2025, 00:00
Jetzt bereits zu versuchen selbst sich das Anfertigen eines Urteils zu lernen halte ich für verschwendete Zeit. Denn m.E. ist es gerade während der AG und dann auch in der Station gewesen, dass man durch das Miterleben und Hören erst wirklich verstehen kann, wie die ZPO funktioniert und warum und so weiter. ZPO rein theoretisch zu lernen ist m.E. nicht sinnvoll möglich, jedenfalls nicht das maßgebliche Erkenntnisverfahren. 

Außerdem kriegst du bei uns in Niedersachsen am Anfang erstmal die ersten Wochen beigebracht wie man Relationsgutachten schreibt (eigener Klausurtyp bei uns neben Zivilurteil). Dabei lernst du erstmal kennen wie man "Denken" muss für ein Urteil, wie Beweiswürdigung funktioniert usw. Wichtig ist, gerade auch in den Klausuren, dass du das materielle Recht beherrschst. In allen meinen drei Zivilklausuren einschließlich der Probeklausur, die man zuerst schreibt (die bewertet wird, aber nicht zählt), waren die "Probleme" alle im materiellen Recht. Sicherlich gab es mal etwas das prozessual zu berücksichtigen war, aber das allermeister spielt immer noch im materiellen Recht. Daher ist es sinnvoll in Letzterem eben mehr oder weniger fit zu sein, damit man sich gerade darauf konzentrieren kann das neue zu verstehen. Ja, man hat Zugriff auf Kommentare, aber man hat - gerade beim Relationsgutachten - nicht die Zeit alles ständig nachzuschauen, außerdem muss man erstmal wissen, wo und da hilft es sehr, wenn man ein gutes Grundverständnis des materiellen Rechtes und seiner Systematik hat, wo eben auch die Musik spielt; beim Zivilrecht insbesondere im Bereich des Schuldrechts (gesetzlich, vertraglich) und auch Schadensrecht. 

Das gilt für die anderen Bereiche genau so, auch im Strafrechtsbereich ist das materielle Recht das wichtigste. Gerade da wir hier in Nds keine Strafurteils- oder Revisionsklausuren haben, wobei vor allem bei letzterem eben auch stark das Prozessrecht ausgeprägt ist. 

Wenn du der Auffassung bist, dass es materiell überhaupt nicht bei dir funktioniert, dann kann das ggf. Sinn ergeben mit dem Schieben. Ansonsten hat mir jedenfalls die Zivilstation ein ganz neues Verständnis für das Zivilrecht in seiner Gesamtheit gegeben aber das ist sicherlich auch etwas individuelles. Die Zivil-AG ist jedenfalls recht gut (hier zumindest), da sie idR von einem Richter deines LG und/oder des AG am LG gehalten wird. 

Klausurenschreiben ist erst sinnvoll, wenn du den jeweiligen Klausurtyp hattest. Im Klausurenkurs kommt jede Woche eine andere Klausur dran. Ich habe am Anfang mal eine RA Klausur versucht und das endete nicht gut; soll heißen: Sobald du das grundsätzliche zum Relationsgutachten gelernt hast, kannst du ZG Klausuren schreiben, wenn du das Urteil hattest, ZU usw. Das OLG rät selbst frühzeitig aber wohl erst ab dem 2-3. Monat anzufangen. Es bringt halt auch einfach nichts, wenn man über der Klausur verzweifelt, weil man die Vorgehensweie oder Formalia noch gar nicht kennengerlernt hat. Manches steht auch nicht niedergeschrieben, sondern lernt man durch die Station oder weil es mal aus einem Urteil, dass man mal bei der Recherche für ein in der Station zu entwerfendes Urteil gelesen hat.
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Rat zur Überlegung: Verschiebung des Referendariatsstarts? - von dasabstrationsprinzip - 21.01.2025, 23:24
RE: Rat zur Überlegung: Verschiebung des Referendariatsstarts? - von RefNdsOL - 22.01.2025, 00:00
RE: Rat zur Überlegung: Verschiebung des Referendariatsstarts? - von Paul Klee - 22.01.2025, 00:03
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RE: Rat zur Überlegung: Verschiebung des Referendariatsstarts? - von Egal_ - 22.01.2025, 11:06
RE: Rat zur Überlegung: Verschiebung des Referendariatsstarts? - von Freidenkender - 22.01.2025, 12:53


 

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