17.01.2025, 02:38
Hallo,
ich habe das 2. Examen mit 10,2 Punkten bestanden, bin allerdings ausgerechnet durch die Wahlklausur im Strafrecht mit 2 Punkten durchgefallen. An sich bin ich sehr zufrieden mit dem Ergebnis und es stand für mich eigentlich fest, dass ich auf keinen Fall nochmal einen Verbesserungsversuch schreiben will, aber jetzt frage ich mich, ob es, falls ich mich doch irgendwann mal bei der StA oder Justiz bewerben will, problematisch sein könnte, dass ich durch eine Klausur durchgefallen bin. Bei den Bewerbungen für StA/Justiz muss man ja immer diese Einzelnotenübersicht mitschicken. Hat jemand von euch Erfahrung, welche Bedeutung diese Übersicht hat und ob die einen wegen einer unterpunkteten Klausur ablehnen, wenn man insgesamt vb hat?
Im ersten Examen hab ich Gesamtnote gut.
Eigentlich kommt es doch für die Einstellung überall vor allem auf die Gesamtnote an und eine durchgefallene Klausur dürfte es nicht rechtfertigen, sich nochmal einen Verbesserungsversuch anzutun, oder? Nach meinem aktuellen Gefühl könnte ich mich da höchstens minimal verbessern, hab aber eigentlich gar keine Kraft mehr, nochmal zu lernen.
Vorab vielen Dank für eure Erfahrungen/Einschätzungen!
ich habe das 2. Examen mit 10,2 Punkten bestanden, bin allerdings ausgerechnet durch die Wahlklausur im Strafrecht mit 2 Punkten durchgefallen. An sich bin ich sehr zufrieden mit dem Ergebnis und es stand für mich eigentlich fest, dass ich auf keinen Fall nochmal einen Verbesserungsversuch schreiben will, aber jetzt frage ich mich, ob es, falls ich mich doch irgendwann mal bei der StA oder Justiz bewerben will, problematisch sein könnte, dass ich durch eine Klausur durchgefallen bin. Bei den Bewerbungen für StA/Justiz muss man ja immer diese Einzelnotenübersicht mitschicken. Hat jemand von euch Erfahrung, welche Bedeutung diese Übersicht hat und ob die einen wegen einer unterpunkteten Klausur ablehnen, wenn man insgesamt vb hat?
Im ersten Examen hab ich Gesamtnote gut.
Eigentlich kommt es doch für die Einstellung überall vor allem auf die Gesamtnote an und eine durchgefallene Klausur dürfte es nicht rechtfertigen, sich nochmal einen Verbesserungsversuch anzutun, oder? Nach meinem aktuellen Gefühl könnte ich mich da höchstens minimal verbessern, hab aber eigentlich gar keine Kraft mehr, nochmal zu lernen.
Vorab vielen Dank für eure Erfahrungen/Einschätzungen!
Nachrichten in diesem Thema
Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Rechthabär*in - 17.01.2025, 02:38
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Mindermeinung - 17.01.2025, 08:26
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von JuraHassLiebe - 17.01.2025, 10:16
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Rechthabär*in - 17.01.2025, 14:09
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von ReffiNRW75 - 17.01.2025, 14:25
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Rechthabär*in - 17.01.2025, 15:13
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Homer S. - 17.01.2025, 15:21
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Pontifex Maximus - 17.01.2025, 15:56
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von JuraHassLiebe - 18.01.2025, 13:29
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Syndi123 - 17.01.2025, 15:10
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Praktiker - 18.01.2025, 14:16
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Egal_ - 18.01.2025, 23:48
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von juraistschön - 19.01.2025, 09:48
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Praktiker - 19.01.2025, 10:18
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von juraistschön - 19.01.2025, 10:53
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Praktiker - 19.01.2025, 17:20
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Mindermeinung - 19.01.2025, 19:16
RE: Bedeutung der Einzelnotenübersicht - von Freidenkender - 20.01.2025, 11:26