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VB knapp verpasst - Folgen?
Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 862
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#4
16.01.2025, 19:26
(16.01.2025, 13:50)Bildungsbürgerproll schrieb:  Hallo zusammen,

ich habe mein 1. Examen jetzt mit insgesamt 8,97 Punkten bestanden (8,6 staatlich) und bin ziemlich enttäuscht darüber, dass ich das VB so knapp wie nur möglich verpasst habe. Ich frage mich, ob es im Hinblick auf Stationen im Ref oder den Berufseinstieg tatsächlich einen Unterschied machen würde, wenn ich mit 9,0 Punkten und damit mit VB bestanden hätte. Schließlich trennt mich davon nur ein halber Punkt in irgendeiner der relevanten Prüfungsleistungen. Mache ich mir zu viele Gedanken oder gilt das VB tatsächlich als starre Grenze für viele attraktive Stellen z.B. in Großkanzleien? 

Danke im Voraus!
Lieber Bildungsbürgerproll,

die Enttäuschung ist emotional erstmal nachvollziehbar - wie kannst du auch anders fühlen, wenn einem seit vielen Jahren genau das vermittelt wird?

Zur Frage: Nein, du solltest langfristig keine Nachteile haben :) Viele Großkanzleien schauen vor allem auf den "Staatsteil" und da liegst du mit deinem gehobenen Befriedigend definitiv in der Range - vielleicht nicht bei Hengeler Mueller, Gleis Lutz oder Latham Watkins. Es gibt aber noch so viele andere interessante Kanzleien, dass du dich darüber nicht zu grämen brauchst.

Deine Note öffnet sehr viele Türen (und die, die sie nicht öffnet, hätten auch zB 9,1 Punkte staatlich nicht geöffnet). Deine Note ist ein tolles Ergebnis und öffnet auch im Ausland in akademischer Hinsicht - ich kann jetzt persönlich nur fürs Trinity College sprechen, da dort die "offizielle" Notengrenze bei 8,5 Punkten liegt - für diverse LL.M.-Programme Türen, sollte dich das interessieren.

Falls du eine Promotion anstrebst, so geht das bei deiner Note idR auch über den sog. Dispens - der bei einem überzeugenden Exposé / thematischer Passung auch gewährt werden wird.

Auch im Rahmen der anstehenden Bewerbungen für Stationen im Referendariat ist deine Note kein Handicap: Wenn dich ein Arbeitgeber wirklich ablehnen sollte wegen 0,03 Punkten, dann möchtest du dar gar nicht arbeiten.

Falls der Verbesserungsversuch eine Option ist, könntest du ihn einfach schreiben und spätestens dann anfangen, mit deiner Note Frieden zu schließen. Dein Ergebnis ist wirklich gut und etwas, was viele Absolventen so leider nicht erreichen (auch wenn man immer denkt, jeder hat doch mindestens mittleres befriedigend erreicht - dem ist nicht so).

Mit besten Wünschen
Joko
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Nachrichten in diesem Thema
VB knapp verpasst - Folgen? - von Bildungsbürgerproll - 16.01.2025, 13:50
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von Patenter Gast - 16.01.2025, 13:59
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von JuraHassLiebe - 16.01.2025, 14:07
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von Joko - 16.01.2025, 19:26
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von Praktiker - 21.01.2025, 21:44
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von Lawliet - 05.02.2025, 11:14
RE: VB knapp verpasst - Folgen? - von HLLM - 10.02.2025, 08:04


 

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