13.01.2025, 23:21
Ein Hinweis an der Stelle, dass sich die bayrische Justiz vorbehält bei Bewerbern, bei denen die Zweite Juristische Staatsprüfung mehr als drei Jahre zurückliegt die juristischen Kenntnisse in einem Fachgespräch zu überprüfen (siehe auch die einschlägigen Einstellungsinformationen dazu).
Nachrichten in diesem Thema
Wechsel in die Justiz - von Friedrich - 13.01.2025, 20:19
RE: Wechsel in die Justiz - von juraistschön - 13.01.2025, 22:25
RE: Wechsel in die Justiz - von RefNdsOL - 13.01.2025, 23:21
RE: Wechsel in die Justiz - von Friedrich - 14.01.2025, 09:42
RE: Wechsel in die Justiz - von Jurafuchs15 - 15.01.2025, 10:58