10.01.2025, 00:50
Vom Kaufrecht mal abgesehen: so eine Erklärung begründet ja meistens kein negatives Schuldanerkenntnis, sondern hat nur die tatsächliche Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich. Dieser Anscheinsbeweis ist aber erschüttert, wenn unstreitig ist, dass die Erklärung vor dem Öffnen abgegeben wurde. Schau mal auch die Rechtsprechung zu Übergabeprotokollen im Mietrecht und Schuldanerkenntnissen bei Unfällen an.
Nachrichten in diesem Thema
Abnahmeprotokoll Kaufrecht - von Martin37 - 09.01.2025, 22:02
RE: Abnahmeprotokoll Kaufrecht - von RefNdsOL - 09.01.2025, 22:12
RE: Abnahmeprotokoll Kaufrecht - von Praktiker - 10.01.2025, 00:50
RE: Abnahmeprotokoll Kaufrecht - von Martin37 - 10.01.2025, 14:17