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Abnahmeprotokoll Kaufrecht
RefNdsOL
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#2
09.01.2025, 22:12
Schau dir mal § 476 I, III, IV BGB an. Das sollte, wenn es sich um einen Verbauchsgüterkauf im Sinne des § 474 I BGB handelt, hier dir schon sehr weiterhelfen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2025, 22:47 von RefNdsOL.)
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Nachrichten in diesem Thema
Abnahmeprotokoll Kaufrecht - von Martin37 - 09.01.2025, 22:02
RE: Abnahmeprotokoll Kaufrecht - von RefNdsOL - 09.01.2025, 22:12
RE: Abnahmeprotokoll Kaufrecht - von Praktiker - 10.01.2025, 00:50
RE: Abnahmeprotokoll Kaufrecht - von Martin37 - 10.01.2025, 14:17


 

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