03.01.2025, 18:56
(03.01.2025, 17:46)Snuggles schrieb:(03.01.2025, 11:36)Iamy schrieb:(03.01.2025, 11:04)GPAMember schrieb: Darstellen was ursprünglich beantragt war, Ereignis für die Erledifung und dann als Antrag erklärt den Rechtsstreit für erledigt.
Den ausgelegten Antrag im Tatbestand aufzuführen ist falsch.
Dh du würdest die "Anträge" dann im TB nur so fassen: Der Kläger erklärt den Rechtsstreit für erledigt.
Wieso würde man in dem Fall (nach Darstellung des bisherigen Antrags in der Prozessgeschichte I) nicht formulieren:
,,Der Kläger beantragt nunmehr,
festzustellen, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.“
Ich hatte im Hinterkopf, dass sich der für erledigt erklärte Antrag dann in einen Feststellungsantrag umwandelt? Stehe ich auf dem Schlauch?
Die einseitige Erledigungserklärung wird nach allgemeiner Ansicht als solcher Antrag ausgelegt. In der Prozessgeschichte 1 bildet man jedoch meiner Erinnerung nach die tatsächlichen Anträge ab (auch wenn sie fehlerhaft sind).
Die Auslegung käme dann in einem ersten Prüfungspunkt vor der Zulässigkeit („Auslegung des Antrags des Klägers“).
Der Tatbestand enthält ja gerade keine rechtliche Wertung (dh. auch keine Auslegung).
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Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von Iamy - 03.01.2025, 10:11
RE: Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von GPAMember - 03.01.2025, 11:04
RE: Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von Iamy - 03.01.2025, 11:36
RE: Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von Praktiker - 03.01.2025, 17:36
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RE: Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von HLLM - 03.01.2025, 18:56
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RE: Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von Lost_inPages - 04.01.2025, 01:08
RE: Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von Praktiker - 04.01.2025, 08:34
RE: Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von Iamy - 04.01.2025, 13:15
RE: Anträge bei einseitiger Erledigungserklärung - von Praktiker - 04.01.2025, 15:31