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Sachenrechtfall
Lost_inPages
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Themen: 73
Registriert seit: Mar 2023
#1
02.01.2025, 19:48
Folgender (für mich) komplizierter Sachenrechtfall:

V veräußert eine Sache an K1 unter Eigentumsvorbehalt. K1 erhält die Sache zur Nutzung, er darf sie auch verkaufen.

K1 zahlt Kaufpreis bisher nicht.

V veräußert nunmehr selbe Sache an K2. Beide sind sich über den Eigentumsübergang einig. Statt der Übergabe der Sache wird K2 ein Herausgabeanspruch abgetreten (sofern es den überhaupt gibt). K2 zahlt den vollständigen Kaufpreis.

Meine Fragen:

1. Gibt es einen abtretbaren Herausgabeanspruch?

2. Ist K2 Eigentümer geworden durch Erwerb vom Berechtigten? Immerhin war V noch Eigentümer.

3. Kann K1 Eigentümer werden, indem er den Kaufpreis zahlt? 


Gerne mit Paragraphen. Ich halte meine eigenen Gedanken mal zurück.


Abwandlung: 

Diesmal veräußert V die Sache wie oben ebenfalls an K2, aber er vereinbart auch mit diesem einen EV. K2 zahlt bisher nicht. 

Wer wann Eigentümer und bleibt er dies auch?
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Nachrichten in diesem Thema
Sachenrechtfall - von Lost_inPages - 02.01.2025, 19:48
RE: Sachenrechtfall - von Lost_inPages - 02.01.2025, 19:59
RE: Sachenrechtfall - von RefNdsOL - 02.01.2025, 20:32
RE: Sachenrechtfall - von KerMaKa04 - 03.01.2025, 17:50
RE: Sachenrechtfall - von RefNdsOL - 03.01.2025, 18:17
RE: Sachenrechtfall - von Mrs.GK - 03.01.2025, 18:58
RE: Sachenrechtfall - von RefNdsOL - 03.01.2025, 19:23
RE: Sachenrechtfall - von Mrs.GK - 03.01.2025, 19:38
RE: Sachenrechtfall - von Mrs.GK - 03.01.2025, 19:32
RE: Sachenrechtfall - von Mrs.GK - 03.01.2025, 19:45


 

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