01.01.2025, 21:41
Das sind alles Dinge, die nur nach sehr konkreter Prüfung als standeswidrig angesehen werden könnten. So abstrakt-wertend wie hier könntest Du es nicht mitteilen, sie brauchen ja zureichende tatsächliche Anhaltspunkte. Das müsste also eine Auflistung sein, wann er was genau gemacht hat in wessen Namen usw. Das wird sehr aufwändig. Und entsprechend mühsam wäre, es aufzuklären und zu verfolgen.
Klageerhebung unter Missbrauch der Vollmacht klingt nach Untreue. Wenn das öfters vorkommt und Du wirklich etwas erreichen willst, wäre vielleicht die StA der bessere Ansprechpartner als die Kammer?
Ich glaube, da kommt außer Ärger für Dich nicht viel bei raus. Was ist denn mit den Mandanten? Primär müssten die sich doch wehren, das sind ja alles Haftungsfälle.
Klageerhebung unter Missbrauch der Vollmacht klingt nach Untreue. Wenn das öfters vorkommt und Du wirklich etwas erreichen willst, wäre vielleicht die StA der bessere Ansprechpartner als die Kammer?
Ich glaube, da kommt außer Ärger für Dich nicht viel bei raus. Was ist denn mit den Mandanten? Primär müssten die sich doch wehren, das sind ja alles Haftungsfälle.
Nachrichten in diesem Thema
AG bei der RAK melden - von Lol22 - 01.01.2025, 18:29
RE: AG bei der RAK melden - von Egal_ - 01.01.2025, 19:27
RE: AG bei der RAK melden - von Praktiker - 01.01.2025, 21:41
RE: AG bei der RAK melden - von Lol22 - 01.01.2025, 22:35
RE: AG bei der RAK melden - von Esgehtumsprinzip - 01.01.2025, 22:38
RE: AG bei der RAK melden - von JuraLiebhaber - 02.01.2025, 08:44









