27.12.2024, 20:13
Wenn eine Bahn wegen eines Unfalls nicht weiterfahren kann, kann man dann den Bahnfahrer auffordern, die Türen zu öffnen? Macht er sich strafbar, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt (sitze gerade in der Bahn und lasse die Gedanken spielen
)
Für mich käme allenfalls eine Freiheitsberaubung durch Unterlassen in Betracht. Dann ist aber die Frage nach der Garantenstellung. Allenfalls aus Beförderungsvertrag, würde es aber eher ablehnen, dass aus dem Vertrag eine solche Garantenpflicht folgt.
Wie seht ihr das?
Die Bahn fährt übrigens weiter

Für mich käme allenfalls eine Freiheitsberaubung durch Unterlassen in Betracht. Dann ist aber die Frage nach der Garantenstellung. Allenfalls aus Beförderungsvertrag, würde es aber eher ablehnen, dass aus dem Vertrag eine solche Garantenpflicht folgt.
Wie seht ihr das?
Die Bahn fährt übrigens weiter
Nachrichten in diesem Thema
Freiheitsberaubung in stehender Bahn - von Lost_inPages - 27.12.2024, 20:13
RE: Freiheitsberaubung in stehender Bahn - von Praktiker - 28.12.2024, 16:16
RE: Freiheitsberaubung in stehender Bahn - von GefreiterDosenkohl - 29.12.2024, 23:26
RE: Freiheitsberaubung in stehender Bahn - von hp123 - 30.12.2024, 19:19
RE: Freiheitsberaubung in stehender Bahn - von Grüneberger - 31.12.2024, 06:27
RE: Freiheitsberaubung in stehender Bahn - von GefreiterDosenkohl - 05.01.2025, 00:58
RE: Freiheitsberaubung in stehender Bahn - von Praktiker - 31.12.2024, 09:17